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Acht Jahre für Kindesmissbrauch

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Kassel. Schwer atmend und mühsam um Fassung ringend nahm der Angeklagte das Urteil auf. Dabei dürfte dem 54-Jährigen schon vor dem Richterspruch klar gewesen sein, dass ihm nicht nur ein Kurzbesuch hinter Gittern bevorsteht. Wegen elffachen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilte das Kasseler Landgericht den Wiederholungstäter am Donnerstag zu acht Jahren Gefängnis. Plus anschließende Sicherungsverwahrung.

Und das, betonte Strafkammervorsitzender Volker Mütze, sei angesichts der Vorstrafen des Angeklagten noch ein mildes Urteil: „Wir haben lange überlegt, ob acht Jahre nicht ein bisschen wenig sind.“ Doch das Gericht rechnete es dem gelernten Maschinenschlosser hoch an, dass er die Anklagevorwürfe eingeräumt hatte – und damit den drei kleinen Mädchen, an denen er sich vergangen hat, die Aussage vor Gericht ersparte.

Ohne Geständnis, das hatte zuvor bereits Staatsanwalt Frank Lohr deutlich gemacht, wäre es wohl deutlich härter für den Angeklagten gekommen: „Wenn er abgeblockt hätte, wären wir ganz schnell im zweistelligen Bereich gewesen.“ Denn drei einschlägige Haftstrafen hat der 54-Jährige bereits abgesessen – zwei wegen Kindesmissbrauchs und eine wegen Vergewaltigung einer 18-Jährigen.

Zuletzt war er 1999 aus dem Gefängnis entlassen worden. Trotz einer Therapie aber hatte er seinen pädophilen Neigungen neun Jahre später erneut nachgegeben: Zwischen 2008 und 2011 vergriff er sich in Kassel immer wieder an zwei sechsjährigen Zwillingsmädchen und einer anfangs Neunjährigen, mit deren Eltern er sich angefreundet hatte. Zuerst begrapschte er die Mädchen, dann brachte er sie zu immer weiter reichenden sexuellen Handlungen – bis hin zum Geschlechtsverkehr. An den Zwillingen verging er sich sogar, wenn die nichtsahnende Mutter im Nebenraum war.

„Er testet, wie weit es geht“, sagte Richter Mütze. „Und so weit macht er es dann auch.“ Etliche der Übergriffe hatte der Angeklagte zudem mit seinem Handy fotografiert und gefilmt. Der Mann habe sich das Vertrauen der Kinder und ihrer Eltern verschafft und es dann schändlich missbraucht, befand das Gericht. „Er hat manipulativ seine Stellung als ‚guter Onkel‘ ausgenutzt“, sagte der Richter. „Es ging ihm einzig und allein um seinen Trieb, um sein persönliches Vergnügen.“

Von einer „Falle“, in der der 54-Jährige die Mädchen gelockt habe, sprach Nebenklageanwältin Andrea Eggert, die die Zwillinge vertrat. „Sie waren so klein und vertrauensselig, dass sie keine Chance hatten.“

Dennoch habe der Angeklagte vor Gericht immer wieder versucht, Schuld auf die Kinder und ihre Neugier abzuwälzen. „Ich habe kein Mitempfinden feststellen können“, rügte die Anwältin und gab dem 54-Jährigen eine eindringliche Mahnung mit auf den Weg ins Gefängnis: „Sie sollten den Rest Ihres Lebens damit verbringen, sich zu ändern.“

Von Joachim Tornau

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