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Klinikum Kassel um 600.000 Euro betrogen: Anklage fordert Haft

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Von: Thomas Stier

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Kassel. Weil sie die Gesundheit Nordhessen Holding (GNH) um rund 600.000 Euro betrogen haben, sollen die beiden Angeklagten für Jahre hinter Gitter.

In seinem Plädoyer vor der 5. Strafkammer des Landgerichts Kassel forderte Oberstaatsanwalt Dr. Götz Wied am Montag drei Jahre und neun Monate Haft für den 65-jährigen Mann aus dem Landkreis Kassel. Seine 49-jährige Mitangeklagte aus dem Landkreis Northeim soll nach Meinung des Anklägers mit zwei Jahren und sechs Monaten bestraft werden.

Während der Angeklagte, der seit 1979 als Fotograf im Kasseler Klinikum beschäftigt war, den vorgeworfenen Betrug großteils gestanden hat, hatte die Frau behauptet, die Fotomaterialien in gutem Glauben an das Klinikum geliefert zu haben.

Das aber nahm ihr Wied nicht ab, der beide des gemeinschaftlichen Betruges schuldig befand. Dafür spreche, dass die Chefin eines Fotohandels im Landkreis Northeim alle Lieferungen an den Krankenhaus-Fotografen in einem „Schwarzbuch“ genauestens erfasst hatte.

Der Betrug in 103 Fällen sei stets nach demselben Schema abgelaufen: Der Angeklagte bestellte beispielsweise 900 Karton Fotopapier und zeichnete deren Empfang im Klinikum auch gleich selbst ab. Die GNH bezahlte die Rechnungen stets innerhalb von zwei Wochen.

Tatsächlich geliefert aber wurden hochwertige Digitalkameras, Objektive, Computer, Festplatten, Speichermedien und Ähnliches mehr, die der Angeklagte in seinem als Nebenerwerb betriebenen Fotohandel weiterverkaufte – oft unter Wert.

Inzwischen haben sowohl der Fotohandel der Frau als auch der Angeklagte selbst Insolvenz angemeldet. Der 65-Jährige schilderte seine eigene Überraschung, als die Staatsanwaltschaft ihm die Höhe des Schadens vorrechnete, den er zwischen 2009 und 2014 angerichtet hat. Er habe weit über seine Verhältnisse „wie Gott in Frankreich“ gelebt und sei aus der Betrugsspirale einfach nicht mehr herausgekommen.

Strafmildernd rechnete Wied dem Duo das Fehlen jeglicher Vorstrafen an. Der 65-Jährige habe zudem glaubhaft Reue gezeigt. Die Höhe des angerichteten Schadens lasse aber keine Freiheitsstrafe auf Bewährung zu, erklärte Wied.

Am 16. März werden die beiden Verteidiger plädieren und dabei besonders auf das fehlende Controlling im Klinikum eingehen. An diesem Tag wird auch mit einem Urteil gerechnet.

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