Debatte über Rückerstattung für Corona-Schließzeiten
Kita-Gebühren: Anwältin sieht Rückzahlungsanspruch der Eltern
Während die zweite Corona-Welle abermals für einen eingeschränkten Betrieb der Kitas sorgt, sind die finanziellen Folgen des Kita-Notbetriebs im Frühjahr noch nicht geklärt.
Kassel - Viele Eltern von Kindergarten-, Krippen- und Hortkindern mussten im Frühjahr für dreieinhalb Monate ihren Nachwuchs zu Hause betreuen. Auch wer keinen Anspruch auf Notbetreuung hatte, sollte die Kita-Beiträge trotzdem weiter zahlen. Während die Stadt die Beiträge für ihre Einrichtungen auf Antrag bereits erstattet hat, gab es eine vergleichbare Regelung für freie Kitas nicht. Eine Anwältin spricht aber von einem klaren Anspruch aller Eltern.
Das Thema rückte nun wieder in den Fokus, als die Stadtverordneten Anfang Dezember einen Nachtragshaushalt beschlossen hatten. Mit diesem werden den freien Kita-Trägern eine Million Euro in Aussicht gestellt, mit denen Einnahmeausfälle aufgefangen werden sollen. Aber haben betroffene Eltern damit die Chance, Geld bei den Trägern zurückzuverlangen?
Die Antwort ist nicht einfach. So waren die freien Kita-Träger im Herbst aufgefordert worden, ihre finanziellen Ausfälle durch die Corona-Krise bei der Stadt anzumelden. Auf HNA-Anfrage bei mehreren freien Kitas spielten dabei die bisher nur in Einzelfällen zurückgezahlten Beiträge aber keine oder nur eine geringe Rolle. Denn die Kitas hatten die Eltern bisher in der Regel aufgefordert, von einer Erstattung abzusehen, um die jeweilige Einrichtung nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen.
„Damit befanden sich die Eltern in einem moralischen Dilemma“, sagt Antje Proetel vom Dachverband der freien Kindertagesstätten (Dakits). Besonders bei Krippen- und Hortplätzen, wo die monatlichen Zuzahlungen 150 bis 300 Euro betragen, sei von den Eltern ein hoher Solidaritätsbeitrag gefordert worden. Andererseits hätten die Kita-Träger keine finanziellen Sicherheiten vonseiten der Stadt gehabt, um eine Rückzahlung – vergleichbar mit der städtischen Regelung – auf Wunsch grundsätzlich zu ermöglichen.
In den eine Million Euro aus dem Nachtragshaushalt sind künftige Rückzahlungen von Kita-Beiträgen aber auch nicht einberechnet. Dies könnte aus Sicht des Dachverbandes der freien Kindertagesstätten zu einem Problem führen.
Die Kasseler Anwältin Claudia Bärtschi erläutert, warum. Sie vertritt eine Mandantin, die von ihrem Kasseler Hort-Träger insgesamt 600 Euro für die Schließzeit zurückfordert. Laut Bärtschi besteht auf Basis des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein Rückforderungsanspruch, der sogar drei Jahre lang geltend gemacht werden könne. Der Anspruch ergebe sich aus der Unmöglichkeit, eine bezahlte Leistung in Anspruch zu nehmen. Eine solche habe die Pandemie für viele Eltern dargestellt. Zwar gäbe es einige Kita-Träger, die in ihren Verträgen auch für unvorhergesehene Schließzeiten eine Beitragspflicht vorsehen, solche Klauseln sind aus Sicht von Bärtschi meist aber unwirksam. Denn sie stellten eine „unangemessene Benachteiligung“ eines Vertragspartners dar. Derartige Klauseln seien nur geeignet, um kurzfristige Schließungen – etwa wegen eines Wasserschadens – abzudecken.
Die Situation sei vergleichbar mit einem Pay-TV-Abo, bei dem der Sender plötzlich über Monate aus technischen Gründen ausfalle. Auch für einen solchen Fall könne nicht vom Vertragsnehmer verlangt werden, weiter seine Gebühren zu bezahlen.
Die Juristin geht davon aus, dass Eltern vor Gericht mit Klagen Erfolg hätten.
Rückerstattung Kita-Gebühren: Das sagt die Opposition
Marcus Leitschuh, sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, hält die Angelegenheit für eine „große Ungerechtigkeit“. Die Stadt greife auf Haushaltsmittel zurück, um Eltern von Kindern in städtischen Kitas eine Erstattung zu ermöglichen, und biete Gleiches nicht für freie Kitas an. Dezernentin Gote schiebe das Problem den freien Trägern zu und suggeriere, diese würden „in Geld schwimmen“. Leitschuh fordert ein transparentes Verfahren, das alle gleichbehandelt. Schließlich erfüllten private Kitas gesetzliche Aufgaben der Kommune.
Rückerstattung Kita-Gebühren: Das sagen die freien Kita-Träger:
Jochen Henn, Geschäftsführer des Vereins Freie Waldorfschule, schlägt vor: „Wir fänden es zielführend und richtig, wenn die Stadt die Eltern der freien Träger in der gleichen Weise anspräche wie die ihrer städtischen Einrichtungen, indem sie die Rückerstattung auf Antrag in Aussicht stellte, aber appellierte, davon nur bei dringendem Bedarf Gebrauch zu machen.“
Dominic Jakob von der Sozialgruppe Kassel: „Aus unserer Sicht gibt es keinen sachlich nachvollziehbaren Grund für unterschiedliche Verfahren zu den freien Trägern. Eltern, die einen Kita-Platz suchen, suchen vor allem zunächst einen Platz. Danach gibt es weitere Kriterien wie Wohnortnähe oder Angebotsorientierung. Erfüllen daher freie Träger die Nachfrage der Familien, sodann müssen sie von gleichen Bedingungen wie die städtischen Kitas ausgehen dürfen.“
Fleur Lüthje von“ Impuls Soziales Management“ spricht von einer großen Solidarität der Eltern in der Vergangenheit. Für den aktuell eingeschränkten Kita-Betrieb sehe sie indes keinen Rückerstattungsanspruch, weil die häusliche Betreuung ja freiwillig erfolge.
Jugenddezernentin Ulrike Gote: „Bei mir kommen keine Klagen von Eltern an“
Zur Frage der Rückerstattung von Kindergartengebühren haben wir mit Jugenddezernentin Ulrike Gote (Grüne) gesprochen.
Zur Person: Ulrike Gote
Ulrike Gote (55) ist seit 2019 Dezernentin für Jugend, Frauen, Gesundheit und Bildung. Die Grüne hat Geoökologie studiert und kam 1998 in den Bayerischen Landtag. Bevor sie nach Kassel kam, war sie fünf Jahre Landtagsvizepräsidentin in Bayern. Sie ist verheiratet, hat drei Kinder und wohnt in Kassel.