Tod in JVA: Anzeige wegen fahrlässiger Tötung

Kassel. Der Frankfurter Rechtsanwalt Michael Euler hat gegen Verantwortliche der Justizvollzugsanstalt Kassel I Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung erstattet. Euler vertritt einen Sohn des Polen Janusz W., der 2012 in einer Gemeinschaftszelle des Gefängnisses in Wehlheiden getötet worden war.
Die Staatsanwaltschaft Kassel geht davon aus, dass Michail I., der sich mit dem Polen die Zelle geteilt hat, für die Tat verantwortlich ist.
Da der Tatverdächtige aber psychisch krank ist, laut Akte leidet er seit Jahren an einer paranoid-halluzinatorischen Psychose, geht
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die Staatsanwaltschaft von seiner Schuldunfähigkeit aus.
Sie strebt deshalb ein Sicherungsverfahren an, das die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus vorsieht. Nach dem bisherigen Erkenntnisstand hätten weder die Leitung der JVA noch Bedienstete ihre Sorgfaltspflicht verletzt, indem sie beide Männer zusammengelegt hätten.
Das sieht Anwalt Euler anders, der auf die Krankenakte und einen früheren Aufenthalt des mutmaßlichen Täters in der JVA I verweist. Er habe deshalb bei der Staatsanwaltschaft angeregt, Akten über den Mann im Gefängnis sicherzustellen.
Laut Dr. Götz Wied, Sprecher der Staatsanwaltschaft, sind die Überprüfungen in dem Fall noch nicht abgeschlossen. (use)