Asta hilft geflüchteten Studenten: Sorge um Aufenthalt von Flüchtlingen aus Drittstaaten

Täglich kommen weitere Menschen aus der Ukraine, um Schutz zu suchen. An der Uni Kassel sind vor dem Krieg geflüchtete Studierende aufgenommen worden, die aus Drittstaaten stammen.
Kassel – Das Studierendenhaus der Uni Kassel ist zur Unterkunft für Geflüchtete geworden: Seit einer Woche bietet der Asta einer Gruppe Studierender aus der Ukraine Unterschlupf. Dabei handelt es sich um 25 Menschen aus Drittstaaten, die für ihr Studium in der Ukraine waren und vor dem Krieg dort fliehen mussten. Nun bewegt viele, ob und unter welchen Bedingungen diese ausländischen Studierenden hierbleiben können.
Die Ausgangslage
Die jungen Männer stammen aus Turkmenistan, Nigeria, Ägypten und Äthiopien, sagt Asta-Vorsitzender Tobias Schnoor auf HNA-Anfrage. Nachdem am Mittwoch vergangener Woche ein Bus mit Geflüchteten aus der Ukraine in Kassel angekommen sei, habe man sich spontan bereit erklärt, die Studierenden aufzunehmen. Sie hatten zuvor in Charkiw, Lwiw und Kiew studiert. Bei der Unterbringung und Versorgung der Studierenden werde man von der Hochschulleitung und dem Studierendenwerk finanziell und organisatorisch unterstützt, sagt Schnoor.
Alle 25 Betroffenen wollten gern hierbleiben, berichtet der Asta-Vorsitzende. Sie hätten sich bewusst für ein Studium in einem demokratischen Staat entschieden. Man sei aber in großer Sorge, ob die aufgenommenen Flüchtlinge ohne ukrainischen Pass ein Bleiberecht bekommen. Schnoor fürchtet das Szenario einer Abschiebung.
Der Asta-Vorsitzende sagt: „Es ist unerheblich, ob Studierende in der Ukraine geboren sind oder für ihr Studium dorthin gegangen sind, sie sollten nun in Deutschland die Möglichkeit bekommen, ihr Studium fortzuführen.“ Einige der Geflüchteten hätten kurz vor Abschluss ihres Studiums gestanden und müssten nun noch mal neu anfangen.
Ziel sei, so Schnoor, innerhalb der nächsten Tage mit der Stadt Kassel Lösungen für die Betroffenen zu finden. „Wir hoffen auf ein bedachtes Vorgehen der Stadt Kassel.“ Ein Teil der Studierenden ist inzwischen bei Privatleuten untergekommen. Laut Asta sind aktuell noch 18 Personen im Studierendenhaus, darunter auch die ukrainische Partnerin eines der Auslandsstudenten.
Die Rechtslage
Studierende aus Drittstaaten mit befristetem Aufenthaltsrecht in der Ukraine fallen nicht unter die Bleiberechtsregelung für ukrainische Flüchtlinge, informiert die Stadt Kassel auf ihrer Webseite. Nach Angaben aus dem Rathaus dürfen sich die Studierenden aus Drittstaaten gemäß der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung bis 23. Mai in Deutschland aufhalten, ohne dass dafür ein Aufenthaltstitel nötig ist.
Gemäß einem Erlass des Hessischen Innenministeriums müsse dieser Personenkreis dann aber in sein Herkunftsland zurückkehren oder sich in die Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen begeben, hieß es auf HNA-Anfrage aus der städtischen Pressestelle. Die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden bestehe für diese Fälle erst nach einer entsprechenden Zuweisung, zum Beispiel aufgrund eines Asylverfahrens.
Ganz aktuell gebe es jedoch Hinweise darauf, „dass sich die derzeitige hessische Erlasslage zugunsten der Studierenden ändern könnte“, so ein Rathaussprecher gestern am frühen Abend: „Sollte dies der Fall sein, werden die Betroffenen schnellstmöglich über ihre neuen rechtlichen Möglichkeiten informiert.“
Die Solidarität
Die Grüne Rathausfraktion und die Linken drückten unterdessen in Pressemitteilungen ihre Solidarität mit den geflüchteten Studierenden aus. „Die aus der Ukraine geflüchteten Menschen brauchen einen sicheren Ort und eine Zukunftsperspektive, unabhängig davon, welchen Pass sie besitzen“, so Mustafa Gündar, integrationspolitischer Sprecher der Grünen.
Ähnlich äußert sich die Linken-Fraktion, die zugleich aber Vorwürfe gegen die Stadt erhebt. Diese wolle die Studierenden in die Erstaufnahmeeinrichtung schicken, obwohl die rechtlichen Rahmenbedingungen für Geflüchtete ohne ukrainischen Pass noch gar nicht eindeutig geklärt seien, so die linke Stadtverordnete Miriam Hagelstein: „Die Stadt überschreitet hier ihre Kompetenzen und versucht, voreilig auf eigene Faust Gesetze zum Nachteil von Drittstaatengeflüchteten auszulegen.“