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Streit um Fassade: Glaselement löste sich von sechstem Stock

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Von: Katja Rudolph

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Seit ist Monaten eingezäunt: Am Haus der Kirche sind Schäden an der Fassade aufgetreten. Vergangenen Sommer fiel ein Fassadenteil herunter – zu sehen an der Ecke im obersten Stock. Jetzt streitet die Kirche vor Gericht mit dem Architekten. Fotos: Schachtschneider
Seit Monaten eingezäunt: Am Haus der Kirche sind Schäden an der Fassade aufgetreten. Vergangenen Sommer fiel ein Fassadenteil herunter – zu sehen an der Ecke im obersten Stock. Jetzt streitet die Kirche vor Gericht mit dem Architekten. © Schachtschneider

Kassel. Seit Monaten ist das Haus der Kirche an der Wilhelmshöher Allee eingezäunt. Grund sind Schäden an der Fassade des Haupthauses.

Im vergangenen Sommer hatte sich ein Glaselement im sechsten Stock gelöst und war heruntergefallen. Die Kirche lässt nun in einem gerichtlichen Verfahren klären, ob das Architekturbüro, das vor über zehn Jahren mit der Fassadensanierung beauftragt war, für Mängel haftbar gemacht werden kann.

Warum das etwa 1,5 Quadratmeter große Glasteil im vergangenen August kaputtgegangen und abgestürzt ist, versuche man derzeit zu klären, sagte Timo Koch, Leiter des Baudezernats der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW). Auf Anfrage der HNA teilte er mit, dass die Kirche beim Kasseler Landgericht ein sogenanntes selbstständiges Beweisverfahren gegen die für die Fassadensanierung zuständigen Architekten angestrengt hat. Ein gerichtlich bestellter Gutachter soll dabei klären, welche Schäden vorliegen, wie man sie beheben kann und wann genau der Fehler während des Baus erfolgt sei. Man hoffe, dass die Ergebnisse des Gutachtens bald vorliegen, sagte Koch.

Das Verfahren wurde bereits 2014 eingeleitet – also noch bevor das Glasteil sich löste. Bei einer

Herausgebrochen: Die Glasplatte hatte sich offenbar aus der Halterung gelöst.
Herausgebrochen: Die Glasplatte hatte sich offenbar aus der Halterung gelöst. © Schachtschneider

Kontrolle wurde damals festgestellt, so Koch, dass sich Fassadenteile leicht gesenkt hatten. Dass es zu einem Absturz kommen könnte, sei nicht absehbar gewesen, betont er. Nach dem Schaden habe man das Gutachten nochmals erweitern lassen.

Die Evangelische Landeskirche hatte das Haus der Kirche in Bad Wilhelmshöhe 2003 für zehn Mio. Euro um einen Anbau erweitert und die Fassade des Altbaus saniert.

Mit der Planung war das Kasseler Büro Bieling Architekten beauftagt. Die alte Waschbetonfassade wurde mit einer Dämmung versehen und darüber eine die neue Glasfront angebracht. Bei der neuen Fassade handelt es sich um eine Hängekonstruktion, in die wiederum die grün gepunkteten Glasscheiben eingepasst sind. In der Halterung befindet sich Kunststoffteil, das offenbar durch Hitzeeinwirkung über die Jahre weich geworden sei, sagt Architekt Prof. Thomas Bieling. Dass die Kirche deswegen gerichtlich gegen sein Büro vorgehe, finde er unangemessen, sagt Bieling. „Nach zwölf Jahren ist nicht unünblich, dass ein solches Bauteil verschleißt.“ Wenn die Firma, die damals die Fassade erstellt hat, einen nicht geeigneten Kunststoff ausgewählt habe, sei das für ihn als Planer nicht überprüfbar gewesen, da auch noch ein Fassadenplaner eingebunden war.

Die zuständige Firma, die inzwischen pleite gegangen sei, habe der Bauherr gegen seinen Willen und den des Fachplaners ausgewählt, betont Bieling. Als Architekt und Planer habe er sich nichts vorzuwerfen. Er sei nach wie vor bereit, gemeinsam den Schaden zu analysieren und zu beheben.

Das sagt das Gericht:

Von der Landeskirche sei im Juni 2014 wegen Mängeln an der Glasfassade am Haus der Kirche ein selbstständiges Beweisverfahren gegen die Architekten angestrengt worden, bestätigt Landgerichtssprecher Dr. Christian Springmann auf Anfrage der HNA. Im September 2015 habe ein erstes Gutachten vorgelegen. Von beiden Parteien seien dann aber weitere Fragen an den Gutachter gestellt worden, die nun in einem Ergänzungsgutachten beantwortet werden sollen. Die Antragsgegner (also die Architekten) hätten zudem sogenannte Streitverkündungen gegen Unternehmen der Bauausführung ausgebracht. Das heißt, falls es Ansprüche gegen die Architekten gebe, würden sie versuchen, diese Firmen in Regress zu nehmen.

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