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Kasseler Jurist Bernd Hoppe legt Revision gegen Urteil ein

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Von: Ulrike Pflüger-Scherb

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Er hat Revision gegen seine Verurteilung eingelegt: Dr. Bernd Hoppe war in der vergangenen Woche vor dem Kasseler Landgericht wegen besonders schwerer Untreue in einem Fall und Untreue in vier Fällen zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. © Archivfoto: Fischer

Kassel. Das Urteil gegen den Kasseler Juristen und Kommunalpolitiker Dr. Bernd Hoppe (57) ist noch nicht rechtskräftig. Das teilte Dr. Martin Kolter, Sprecher des Landgerichts Kassel, am Donnerstag auf Nachfrage der HNA mit.

Kolter wollte aber nicht preisgeben, wer Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt hat. Allerdings sagte Oberstaatsanwalt Dr. Götz Wied, dass die Staatsanwaltschaft keine Rechtsmittel gegen das Urteil vom 17. Januar eingelegt hat. Da es in dem Verfahren keine Nebenkläger gab, kann nur Hoppe selbst beziehungsweise sein Anwalt Revision gegen das Urteil eingelegt haben. Über die Revision muss nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheiden. Das kann aber Monate dauern.

Hoppe war am Mittwoch vergangener Woche wegen besonders schwerer Untreue in einem Fall und Untreue in vier Fällen zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht hat die Strafe auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem sprach die elfte Strafkammer ein Berufsverbot für den Anwalt von zwei Jahren aus. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Hoppe über 170.000 Euro von Mandanten veruntreut hat, die er in Erbschaftsangelegenheiten vertrat. Das Geld habe er einbehalten, um seine Kanzlei und private Ausgaben zu finanzieren.

Mit dem Urteil ist Hoppe knapp einer Gefängnisstrafe entgangen, die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre Haft gefordert. Hoppes Anwalt, der Kasseler Jurist Ulrich Blume, war in seiner Kanzlei zu einer Stellungnahme am Donnerstag nicht zu erreichen. Auch eine Anfrage in Hoppes Kanzlei, in der noch eine Frau die Telefonate entgegennimmt, führte zu keiner Stellungnahme Hoppes.

Allerdings tauchte der Kommunalpolitiker, der Vorsitzender der Fraktion der Freien Wähler und Piraten in der Stadtverordnetenversammlung ist, am Donnerstagabend im Rathaus auf, um an einer Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Recht teilzunehmen. Hoppe ist stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses. Vor der Sitzung sprachen wir Hoppe auf dem Flur an. Er ging kommentarlos weiter.

Verfahren in Fulda

An dem Kasseler Urteil hat auch die Staatsanwaltschaft Fulda großes Interesse. Dort war kürzlich ein Verfahren gegen Hoppe wegen des Verdachts der Untreue – allerdings nur vorläufig – eingestellt worden. Sobald das Urteil in Kassel rechtskräftig sei, werde man darüber nachdenken, ob man das Verfahren gegen Hoppe in Fulda wieder aufnehmen werde, sagte Harry Wilke, Sprecher der Staatsanwaltschaft Fulda gegenüber der HNA. Mit Blick auf die in Kassel angeklagten Fälle habe man zunächst den Fuldaer Fall wegen einer vergleichsweise geringen Schadensumme vorerst eingestellt. Im Prinzip wird Hoppe, der auch in Fulda eine Kanzlei betrieben hat, ein ähnliches Fehlverhalten wie in Kassel und Paderborn vorgeworfen.

Hoppe hatte ein Ehepaar aus der Nähe von Fulda in einem Nachbarschaftsstreit vertreten. In diesem Rechtsstreit waren dem Paar 4000 Euro zugesprochen worden. Dieses Geld sei schon vor etwa drei Jahren von dem Nachbarn auf das Konto von Anwalt Hoppe überwiesen worden, berichtet die Frau. Bis heute habe Hoppe diese Summe nicht an sie weitergeleitet.

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