BGH hebt Urteil gegen Kasseler Stadtverordneten Hoppe auf

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den Kasseler Stadtverordneten Bernd Hoppe aufgehoben.
Kassel – Es wird einen weiteren Prozess vor dem Kasseler Landgericht gegen den 61-jährigen Stadtverordneten Bernd Hoppe (Rettet die Bienen) geben. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat nämlich das Urteil vom Oktober 2021, in dem Hoppe zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten wegen gewerbsmäßiger Untreue und Steuerhinterziehung verurteilt worden war, in Teilen aufgehoben. Das hat Matthias Besson, Sprecher des Kasseler Landgerichts, auf Anfrage mitgeteilt.
Hoppe hatte gegen das Urteil Revision eingelegt. Der BGH habe die Revision in Teilen zugelassen, weil er eine andere Zählweise bei den Delikten der Unterschlagung vornehme, so der Gerichtssprecher. Das Landgericht hatte Hoppe wegen fünf Fällen der Unterschlagung verurteilt, der BGH gehe von insgesamt zehn Fällen aus.
Der Komplex der Steuerhinterziehung müsse komplett neu verhandelt werden. Der Prozess wird ebenfalls vor dem Kasseler Landgericht stattfinden, ein Termin steht bislang noch nicht fest. Hoppe bleibt also weiterhin auf freiem Fuß.
Der Jurist, der jetzt als Imker arbeitet, war im Oktober 2021 zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der frühere Anwalt Hoppe Geld einbehalten hat, das zwei Mandanten zustand. Im Jahr 2014 waren das über 40 000 Euro, im Jahr 2016 weitere 3500 Euro. In dieses Urteil floss ein Urteil aus dem Jahr 2018 ein, als Hoppe schon einmal wegen Untreue verurteilt worden war. Damals kam er mit Bewährung davon. Nach dem neuen Urteil müsste er ins Gefängnis. Darüber hinaus war Hoppe zu einer weiteren Strafe wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu fünf Monaten Haft verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Diese Taten wurden separat verurteilt, weil sie von Hoppe erst nach der ersten Verurteilung im Januar 2018 begangenen worden waren.
Hoppe war für eine Stellungnahme am Montag nicht zu erreichen. (use)