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Marodes Reetdachhaus am Brasselsberg soll für Neubau weichen

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Von: Bastian Ludwig

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Ein trauriger Anblick: Dieses Wohnhaus an der Nordshäuser Straße am Brasselsberg ist seit Jahren dem Verfall preisgegeben.
Ein trauriger Anblick: Dieses Wohnhaus an der Nordshäuser Straße am Brasselsberg ist seit Jahren dem Verfall preisgegeben. © Bastian Ludwig

Es ist ein Hingucker am Brasselsberg: Ein großes Reetdachhaus, das seit Jahren leersteht und stark inzwischen verfallen ist. Nun soll es offenbar für einen Neubau weichen.

Kassel - Wer am Brasselsberg an der Nordshäuser Straße entlangspazierte, den konnte über viele Jahrzehnte die Küsten-Sehnsucht überbekommen. Grund dafür ist ein für Nordhessen doch sehr untypisches Einfamilienhaus mit Reetdach. Doch seit etlichen Jahren steht das Haus an der Nordshäuser Straße 41 leer. Wetter und Vandalismus haben ihm zugesetzt. Das Dach ist stark beschädigt, Graffiti sind an die Hauswände geschmiert. Doch nun plant der aktuelle Eigentümer einen Abriss und Neubau.

„Im Ortsbeirat haben wir schon mehrfach über die Immobilie gesprochen“, sagt Cornelia Janusch (SPD). Viele Anwohner seien in Sorge wegen des Zustandes des Hauses. „Man kann froh sein, dass zu Silvester keine Rakete das Dach entzündet hat“, sagt Janusch. Weil zuletzt die hohen Hecken rund um das Grundstück geschnitten wurden, ist der Blick auf das marode Haus inzwischen frei.

Nach Auskunft der Stadt haben sich in den vergangenen Jahren schon unterschiedliche Personen mit diversen Anfragen zur Bebauung des Grundstückes an die Stadt gewandt. Deren Pläne seien aber alle nicht genehmigungsfähig gewesen.

Innerhalb von bebauten Ortsteilen seien nämlich nur Bauvorhaben zulässig, die sich nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches in das Umfeld einfügten. Dabei spielen etwa die Größe des geplanten Neubaus, die Bauweise und die Art der Nutzung eine Rolle. „Mit dem derzeitigen Eigentümer befinden wir uns in Abstimmungsgesprächen zur Errichtung eines Wohngebäudes“, so der Rathaussprecher. An das Hausgrundstück grenze die Teilfläche eines städtischen Flurstücks an. Ein Verkauf dieser Fläche sei von der Stadt aber nicht beabsichtigt, da sie eventuell zu einem späteren Zeitpunkt für städtische Zwecke benötigt werde. Der Abschluss eines Nutzungsvertrages über diese Fläche mit dem Eigentümer des Hausgrundstückes sei aber möglich. (Bastian Ludwig)

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