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Wann kommt Zuschuss für Heizöl und Pellets? In Hessen wird gewartet, während Berlin schon soweit ist

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Von: Bastian Ludwig

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Wer 2022 Heizöl oder Holzpellets teuer gekauft hat, kann beim Bund einen Zuschuss beantragen. In Hessen dauert es jedoch noch. 

Kassel – Hans-Werner Bremig aus Kassel möchte seine Mieter nicht über Gebühr belasten. Aufgrund der hohen Energiepreise musste er aber für sein Dreifamilienhaus vergangenes Jahr für mehr als das Doppelte des Vorjahrespreises Heizöl tanken. Deshalb wollte Bremig nun den vom Bund angekündigten Zuschuss für Heizöl-, Pellet- und Flüssiggasrechnungen beantragen.

Diesen könnte er bei der Nebenkostenabrechnung seinen zwei Mietparteien anteilig abziehen. Doch der Vermieter fand keine Information dazu, wo er das Geld beantragen kann. Kein Wunder: Nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums stehen noch finale Abstimmungen und Beschlüsse aus.

Für die letzte Heizöllieferung musste Bremig deutlich tiefer in die Tasche greifen als bislang üblich. Für 100 Liter zahlte der Kasseler 124 Euro plus Mehrwertsteuer. Ein Jahr zuvor waren es für die gleiche Menge 61,50 Euro plus Mehrwertsteuer gewesen. Weil Bremig damit mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr zahlte, gehört er zu jenen, die von dem Bundeszuschuss profitieren sollen.

Zuschuss für Heizöl und Holzpellets: Bund zahlt bis zu 2000 Euro - Anträge in Hessen noch nicht möglich

Der Bundeszuschuss soll – ähnlich wie die Dezember-Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden – die Verbraucher entlasten, die zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 so genannte nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas gekauft haben. Es erhält aber nur derjenige einen Zuschuss, dessen Kosten sich mindestens verdoppelt haben. Die Höhe des Zuschusses entspricht 80 Prozent der Mehrkosten, die über den doppelten Preis hinausgehen – maximal aber 2000 Euro.

Auch Heizöl war 2022 deutlich teurer: Wer für den Liter mindestens doppelt so viel gezahlt hat wie 2021, könnte einen Anspruch auf einen Bundeszuschuss von maximal 2000 Euro haben.
Auch Heizöl war 2022 deutlich teurer: Wer für den Liter mindestens doppelt so viel gezahlt hat wie 2021, könnte einen Anspruch auf einen Bundeszuschuss von maximal 2000 Euro haben. © dpa

Bremig hatte sich irrtümlicherweise zunächst einen Zuschuss von 1600 Euro für sein Dreifamilienhaus ausgerechnet. Der Vermieter hatte unter den in den Zuschussbedingungen genannten „Mehrkosten“ den Betrag verstanden, der über den Vorjahrespreis hinausgeht. Tatsächlich meint der Bund aber mit „Mehrkosten“ erst den Betrag, der über den doppelten Preis hinausgeht. Somit schrumpft Bremigs Anspruch zusammen. Möglicherweise fällt sein Anspruch sogar unter die Grenze von 100 Euro, bei der der Bund überhaupt kein Geld auszahlt. „Da brauche ich ja überhaupt keinen Antrag stellen“, sagt Bremig. Wann dies in Hessen möglich ist, steht auch noch nicht fest.

Das Hessische Wirtschaftsministerium verweist auf HNA-Anfrage darauf, dass die Federführung bei dem Thema beim Bundeswirtschaftsministerium liege. Das genaue Verfahren für die Härtefallregelung – für die bundesweit 1,8 Milliarden Euro bereitstehen – werde noch erarbeitet. Hessen stehe in Abstimmung mit dem Bund, um die genauen Einzelheiten und Bedingungen zu klären. Klar ist bereits: Die Anträge sollen über die Länder gestellt werden.

Wer erhält den Zuschuss?

Den Zuschuss gibt es nur auf Antrag. Rechnungen müssen vorgelegt werden.

Den Zuschuss gibt es nur für Heizöl-, Pellet- und Flüssiggaskäufe zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022. Wer früher oder später gekauft hat, geht leer aus.

Der Kaufpreis muss sich zum Vorjahr mindestens verdoppelt haben.

Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der Mehrkosten, die über den doppelten Preis hinausgehen. Aber maximal 2000 Euro.

Die Mehrkosten pro Haushalt müssen zu 2021 mindestens 100 Euro betragen.

Zuschuss für Heizöl und Holzpellets: Hessen will „schnellstmöglich“ Antragsstelle schaffen

Damit die Hilfe anlaufen könne, müssten noch Verwaltungsvereinbarungen getroffen werden. Das Ministerium werde „schnellstmöglich“ die Stelle beim Land benennen, bei der die Anträge gestellt werden können, teilt der Sprecher des Hessischen Wirtschaftsministeriums weiter mit.

Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums teilt mit, dass die Vereinbarungen mit den Ländern in den kommenden Wochen fertiggestellt würden. Die Länder könnten aber aus eigener Initiative – etwa über digitale Plattformen – das Antragsverfahren bereits starten. Berlin sei beispielsweise in Vorleistung getreten. Dort könnten Verbraucher bereits seit dem 1. Februar Anträge stellen. Berlin übernehme zunächst die Kosten und greife später auf Bundesmittel zu.

Hans-Werner Bremig ist froh, dass er zumindest das Antragsverfahren nicht verpasst hat. Er will nun warten und hat seinen Heizölrechnungen bereits bereitgelegt. (Bastian Ludwig)

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