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Corona-Regeln fallen weg: Keine Testpflicht mehr in Kliniken

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Testpflicht in Kliniken fällt weg: Besucher brauchen ab heute keinen Corona-Test mehr.
Testpflicht in Kliniken fällt weg: Besucher brauchen ab heute keinen Corona-Test mehr. © Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Zum 1. März fallen weitere Corona-Regeln weg. Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen werden von der Test- und Maskenpflicht befreit.

Kassel – Für die Besucherinnen und Besucher in den Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt zwar weiter die Maskenpflicht; die Testpflicht (bislang noch notwendig für Besuche in Kliniken und Pflegeheimen) entfällt aber ebenfalls.

Eigentlich sollten die Corona-Regeln bis 7. April gelten. „Angesichts der seit Wochen stabilen Infektionslage sollen nun Regelungen vorzeitig wegfallen“, heißt es vonseiten der Regierung. Mediziner begrüßen die Entscheidung. Der Ärztliche Direktor des Klinikums Kassel, Dr. Thomas Fischer, etwa sagt: „Corona spielt in Deutschland eine nicht mehr so bedeutende Rolle. Daher können auch die Krankenhäuser langsam zur Normalität zurückkehren.“

Wichtig sei, dass Besucher weiter eine Maske tragen und nur ins Krankenhaus kommen, wenn sie keine Corona- oder Erkältungs-Symptome haben, so Fischer. Eine Übersicht über die aktuellen Regeln in Kassels Krankenhäusern.

Klinikum Kassel

Im Klinikum Kassel wird die Testpflicht für Besucher aufgehoben. Es gilt weiterhin eine FFP-2-Maskenpflicht, teilt eine Sprecherin mit. Das Klinikum Kassel bittet außerdem darum, von Patientenbesuchen abzusehen, wenn Corona- oder Erkältungssymptome vorliegen.

Außerdem passt das Klinikum seine Besuchszeiten an: „Patientenbesuche sind nun eine Stunde länger, von 15 bis 20 Uhr, möglich“, so die Sprecherin. In Bereichen mit besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten wie Onkologie, Neu- und Frühgeborene könne es abweichende Regelungen geben.

Elisabeth-Krankenhaus

Auch im Elisabeth-Krankenhaus entfällt die Testpflicht. Sowohl für Besucher als auch für Mitarbeitende ist das regelmäßige Testen nicht mehr Bestandteil der Schutzmaßnahmen, heißt es. „Wir bitten ausdrücklich darum, dass sich Besucher, die Symptome haben, testen oder in diesem Fall von einem Besuch Abstand nehmen“, sagt Dr. Christian Reyher, Ärztlicher Direktor. An der Maskenpflicht für Mitarbeitende und Besucher halte das Krankenhaus aber ebenfalls weiter fest.

Es gelten außerdem eingeschränkte Besuchszeiten werktags von 13.30 bis 17.30 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen von 10 bis 18 Uhr. Das Besuchsverbot für das Brustzentrum besteht weiterhin.

Diakonie-Kliniken

Ab dem 1. März gilt für Besucherinnen und Besucher die FFP-2-Maskenpflicht im gesamten Gebäude. Besucher sowie Begleitpersonen werden nur eingelassen, wenn sie keine Krankheitssymptome zeigen.

„Die Besuchsregelungen auf unseren Normalstationen sind nicht mehr eingeschränkt. Es gelten die normalen Besuchszeiten (täglich zwischen 8 und 20 Uhr) und es gibt auch keine Einschränkungen mehr bezüglich der Besucheranzahl“, sagt eine Sprecherin der Agaplesion-Diakonie-Kliniken.

Für die Intensivstation und die Station der Intensivüberwachungspflege (IMC) gelten noch gesonderte Besuchszeiten (15 bis 18 Uhr) sowie eine maximale Besuchszeit von 30 Minuten bei maximal zwei Besuchern. Besuche auf der Zentrale Notaufnahme (ZNA) seien nach Rücksprache mit den behandelten Ärzten möglich, so die Sprecherin.

Marienkrankenhaus

Eine FFP-2-Maske muss während des gesamten Aufenthalts im Krankenhaus getragen werden. Außerdem rät das Marienkrankenhaus dazu, sich die Hände mindestens vor Betreten und vor Verlassen des Krankenhauses zu desinfizieren. Es gelten Besuchszeiten von 14 bis 18 Uhr für maximal eine Stunde je Besucher.

Ausnahmen bilden die Palliativstation und die Intensivstation, außerdem bei Sterbefällen. Hier gelten Besuchszeiten nach Absprache mit der Station. „Auf der Normalstation sind maximal zwei Besucher zeitgleich je Patient erlaubt und auf der Intensivstation maximal ein Besucher je Patient pro Tag“, so eine Sprecherin.

Keinen Zutritt ins Marienkrankenhaus haben Besucher bei positivem Corona-Test innerhalb der letzten zehn Tage sowie Besucher, die selbst oder deren Angehörige des gleichen Hausstandes Covid-19-Symptome, Atemwegsinfektionen oder abdominelle Beschwerden (Bauchkrämpfe, Durchfall, Erbrechen, Übelkeit) haben. Für Begleitpersonen gelten die gleichen Regeln wie für Besucher – mit Ausnahme der Einschränkung der Besuchszeiten. Es sollte nicht mehr als eine Person den Patienten begleiten, heißt es.

Vitos Orthopädie

In der Vitos Orthopädischen Klinik gibt es für Besucher sowie für externe Befugte (Handwerker, Bewerber, Geschäftspartner) keine Testpflicht mehr. Die FFP-2-Maskenpflicht bleibt jedoch bestehen (auch für ambulante Patientinnen und Patienten in den Sprechstunden und in den Medizinischen Versorgungszentren), teilt eine Sprecherin mit.

Auch die Besuchszeiten sind verlängert: Täglich zwischen 14 und 18 Uhr darf nun ein Besucher pro Patient im Zimmer sein. Auch dabei gilt die FFP-2-Maskenpflicht sowie die bekannten Abstands- und Hygieneregeln, so die Sprecherin.

Helios-Kliniken

Die Corona-Regeln der Helios-Kliniken befinden sich aktuell noch in der Ausarbeitung, teilt ein Sprecher mit.

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