Für Geimpfte, die keine Symptome haben, endet die Absonderung frühestens am fünften Tag nach dem ersten Test. Für eine Verkürzung der Absonderung muss jeweils ein negativer PCR-Test beim Gesundheitsamt sowie in der Schule vorgelegt werden.
Über das Ende der Absonderung entscheidet das Gesundheitsamt.
Sitznachbarn unterliegen keiner Pflicht zur Absonderung mehr. Sollte der Sonderfall der Quarantänisierung weiterer Kontaktpersonen in der Schule notwendig werden, geschieht das in enger Absprache mit dem Gesundheitsamt. (Christina Hein)