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Corona-Soforthilfen: 1800 Firmen in Hessen wegen Betruges in Verdacht

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Von: Bastian Ludwig

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Zentrale Stelle: Das Regierungspräsidium Kassel hat im Frühjahr 2020 die Soforthilfen bearbeitet. Archivfoto: Jochen Herzog
Zentrale Stelle: Das Regierungspräsidium Kassel hat im Frühjahr 2020 die Soforthilfen bearbeitet. Archivfoto: Jochen Herzog © Jochen Herzog

Im Zusammenhang mit den Corona-Soforthilfen des Landes Hessen gibt es offenbar eine große Zahl von Betrugsfällen. Das Regierungspräsidium Kassel (RP) ist bislang 1800 Verdachtsfällen von Subventionsbetrug nachgegangen.

Kassel - 1600 von diesen Verfahren wurden bereits an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet, teilt die Behörde mit. Insgesamt geht es bisher um 12,5 Millionen Euro, die mutmaßlich zu Unrecht bewilligt wurden, weil Antragsteller vorsätzlich oder leichtfertig unrichtige Angaben gemacht haben.

Die Corona-Soforthilfen wurden im Frühjahr 2020 für alle Antragssteller aus Hessen vom Regierungspräsidium Kassel (RP) bearbeitet. Von knapp 135.000 Anträgen wurden gut 106.000 bewilligt. Mehr als 950 Millionen Euro wurden an Unternehmen und Soloselbstständige ausgezahlt. Knapp 25.000 Anträge wurden abgelehnt. 3700 Firmen haben ihre Anträge selbst wieder zurückgezogen.

Weil das beantragte Geld kurzfristig bewilligt werden sollte, um durch Corona in Schieflage geratenen Firmen schnell helfen zu können, habe eine tiefere Prüfung der Anträge seinerzeit nicht stattfinden können, so ein RP-Sprecher. Deshalb erfolge nun rückwirkend eine Überprüfung der Verfahren.

Dabei wird geklärt, ob das Hilfsgeld zu Recht geflossen ist. In 2600 Fällen sind bereits Rückforderungen erfolgt.

Die 12,5 Millionen Euro, die vermutlich zu Unrecht beantragt und auch genehmigt wurden, sind zwar eine hohe Summe. Der RP-Sprecher weist aber darauf hin, dass sie insgesamt 1,3 Prozent der in diesem Rahmen ausgezahlten Hilfsgelder ausmachen. Allerdings sei die Überprüfung noch nicht abgeschlossen. In welchen Regionen die betroffenen Firmen ansässig sind, dazu macht das RP keine Angaben.

Subventionsbetrug kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. In besonders schweren Fällen sind sogar Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren möglich. (Bastian Ludwig)

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