Coronavirus: Samstag entfällt Maskenpflicht – Regel hängt von Ladenbetreibern ab

Die Sieben-Tage-Inzidenz von Stadt und Landkreis Kassel ist weiterhin hoch. Parallel greift ab Samstag, 2. April, nur noch der sogenannte Basisschutz.
Kassel – In Hessen heißt das: Die allgemeine Masken- und Testpflicht entfällt. Was aber bedeutet das für den Einkauf oder Restaurantbesuch? Fragen und Antworten:
Wo ist ab Samstag weiter eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen? Das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht ab Samstag nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen vor. In Hessen gilt damit die Maskenpflicht lediglich in Arztpraxen und Krankenhäusern, in Alten- und Pflegeheimen, bei Pflege- und Rettungsdiensten sowie in Bussen und Bahnen.
Die im Bundesgesetz beschriebenen Hotspot-Regelungen, die weitere Auflagen ermöglichen würden, hält die hessische Landesregierung für derzeit nicht umsetzbar. Übrigens anders als Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg, die sich zu kompletten Hotspots erklärt haben und in denen sämtliche Corona-Regeln noch bis Ende April gelten.
Was gilt ab Samstag etwa für den Einkauf oder den Restaurantbesuch? Das wird ganz unterschiedlich sein. Nach dem Wegfall der allgemeinen Maskenpflicht hängt es laut Politik von der Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen ab, freiwillig weiterhin eine Maske zu tragen, um sich selbst und andere vor einer Infektion zu schützen. Gleiches gilt für Betreiber von Geschäften, Restaurants oder anderen Lokalen: Sie können selbst entscheiden, ob sie mit ihrem Hausrecht weiterhin das Tragen einer Maske einfordern, müssen es aber nicht.
In welchen Läden ist es weiterhin Pflicht, eine Maske zu tragen – und in welchen nicht? Dazu lässt sich keine allgemeingültige Aussage machen, weil dies vom Betreiber abhängt. Inhabergeführte, kleinere Geschäfte werden wohl eher weiter auf das Tragen einer Maske bestehen als große Einkaufscenter. Aber auch dort ist dies nicht eindeutig geklärt: So berichtet die ECE-Gruppe, zu der das dez Einkaufszentrum und der City-Point in Kassel gehören, man werde die Aufhebung der Maskenpflicht zum 2. April mittragen.
Ob das aber für alle Läden in den Zentren gelten wird, lässt ECE-Sprecher Lukas Nemela auf Anfrage offen. „Die Mietpartner entscheiden für ihren Mietbereich individuell selbst. Wir gehen davon aus, dass die Aufhebung der Maskenpflicht dort gleichfalls Anwendung findet.“ Es empfiehlt sich also, beim Einkauf oder Lokalbesuch zumindest eine Maske immer noch dabei zu haben.
Was gilt ab Samstag in Museen und anderen Einrichtungen der Stadt? Auch in ihren Museen, Bürgerhäusern und anderen Einrichtungen hält die Stadt Kassel an der Maskenpflicht über den 2. April hinaus fest. Das sagte gestern ein Stadtsprecher, nachdem dies für das Rathaus und andere Dienststellen bereits Mittwoch bekannt gegeben worden war. (Andreas Hermann)