Alle Mitarbeiter würden nun „ein weiteres Mal dafür sensibilisiert“, beim Versenden von E-Mails mit Verteilern besonders vorsichtig zu sein. Kunden, die sich wegen der Panne gemeldet hatten, würden einen Geschenkgutschein erhalten. Eine Entschädigungspflicht werde juristisch noch geprüft. Zumindest eine Kundin erklärte gegenüber der HNA, juristisch gegen den NVV vorgehen zu wollen.
Auch abseits der Datenpanne geschah die Einführung des Deutschlandtickets nicht reibungslos. Wegen der großen Nachfrage war die Internetseite des NVV zwischenzeitlich nicht erreichbar. Eine Bestellung war zeitweise nicht möglich. Im Lauf des Tages sollte die Seite wieder erreichbar sein. Es gebe ein großes Interesse an dem neuen Angebot, sagte die Sprecherin. Mittlerweile seien 18.000 Tickets verkauft worden.
Laut Alexander Roßnagel passiert solch eine Datenschutzpanne nicht nur beim NVV. Der Rechtswissenschaftler und ehemalige Vizepräsident der Universität Kassel ist seit Dezember 2020 hessischer Datenschutzbeauftragter. Der NVV hatte den Vorfall an seine Behörde gemeldet, wie es Vorschrift ist.
Laut Roßnagel ist der „versehentlich erfolgte Versand an mehrere E-Mail-Adressen über das offen lesbare Feld ,CC:’ leider keine Seltenheit“, wie er auf Anfrage mitteilt. Das Risiko, das bei der NVV-Panne besteht, werde derzeit von seiner Behörde geprüft.
Die Folgen können in jedem Fall gravierend sein, wie Roßnagel sagt. Die E-Mail-Adressen der Empfänger würden „einer kaum einschätzbaren Gefährdung durch Schadprogramme ausgesetzt“. Habe einer der 400 Empfänger kein aktuelles Antivirenprogramm, „kann ein Schadprogramm auf seinem PC die mit der Massen-E-Mail übermittelten Daten zur eigenen Weiterverbreitung oder zur Fälschung der Absenderangaben entsprechender Trojaner-E-Mails nutzen“. Hinzu komme die Gefahr, dass andere E-Mail-Empfänger die erhaltenen Adressen für unverlangte Spam-Mails nutzen können. Letztlich könnte die hohe Zahl der eingehenden E-Mails sogar zur Funktionsunfähigkeit eines E-Mail-Accounts führen.
Die Panne könnte für den NVV auch juristische Folgen haben. Zumindest eine Kundin sagte der HNA, sie überlege, juristisch gegen das Unternehmen vorzugehen. Ein Anspruch auf Schadensersatz kann sich durch die Datenschutz-Grundverordnung ergeben. (Matthias Lohr/Florian Hagemann)