Nachdem sich der Arzt verabschiedet hat und ein Bestatter informiert wurde, sollten auch andere Angehörige sowie der Arbeitgeber und der Vermieter in Kenntnis gesetzt werden.
Im Anschluss an die Feststellung des Todes sollte direkt ein Bestatter kontaktiert werden. Dieser übernimmt unter anderem die Überführung des Leichnams. Er informiert auch über die unterschiedlichen Bestattungsarten, die Optionen bei der Trauerfeier, rechtlich Relevantes, Grabschmuck und Trauerkarten.
Ein Toter darf nicht im privaten Fahrzeug in das Krematorium oder zum Friedhof gefahren werden. Deshalb führt kein Weg an einem Bestatter vorbei. Der Transport des Verstorbenen darf allerdings erst dann passieren, wenn der Arzt den Leichenschein ausgestellt hat.
In Deutschland gibt es eine Bestattungspflicht. Die Verantwortung, dass dieser Pflicht nachgekommen wird, tragen die nächsten Angehörigen. Je nachdem, welche Familienmitglieder der Verstorbene hatte, sind Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern oder Enkelkinder zuständig. Dabei spielt es keine Rolle, wer das Erbe bekommt. Selbst falls die Enkelkinder keinen Nachlass erhalten, können sie diejenigen sein, die sich um die Bestattung kümmern müssen.
Es ist auch möglich, den Verstorbenen vor der Beisetzung aufzubahren. Dann wird der Leichnam in privaten Räumen oder in Trauerhallen öffentlich zur Schau gestellt. Das dient dazu, dass die Angehörigen und Freunde noch einmal Abschied nehmen können. Die notwendigen kosmetischen und hygienischen Maßnahmen werden vorher von den Bestattern durchgeführt.
Die Beerdigungsunternehmen können sich um die verschiedensten Belange des Trauerfalls kümmern. Je mehr Aufgaben sie übernehmen, desto teurer wird ihr Service. Deshalb ist es sinnvoll, die Preise zu vergleichen. Angehörige von Verstorbenen sollten direkt nach dem Todesfall mehrere Angebote einholen. Welches Bestattungsunternehmen schlussendlich den Zuschlag erhält, sollte aber nicht nur vom Preis abhängig gemacht werden.
Trauernde befinden sich oftmals in einer labilen emotionalen Lage. Sie sollten sich deshalb auch einen Bestatter aussuchen, bei dem sie sich verstanden und perfekt aufgehoben fühlen. Es ist entscheidend, dass eine gute Vertrauensbasis herrscht. Schließlich müssen gemeinsam bedeutende Entscheidungen für den letzten Weg eines geliebten Menschen getroffen werden. Dabei sollte es nicht einzig und alleine um das Geld gehen.
Wenn ein Mensch verstirbt, werden viele Dokumente benötigt. Am besten werden folgenden Unterlagen direkt beim Bestatter vorgelegt:
Falls vorhanden, sollten auch die Heiratsurkunde/n, das/die Scheidungsurteil/e, Sterbeurkunde des Ehepartners sowie die Bestattungsvorsorge- sowie Grabunterlagen mitgebracht werden.
Des Weiteren sind Dokumente wie Testament/e, Verträge, Mitgliedschaften und Versicherungen herauszusuchen. Dabei sollte insbesondere auf eine Sterbegeldversicherung geachtet werden. Die Sterbegeldversicherung übernimmt die Kosten für das Begräbnis. Damit das funktioniert, muss in der Regel der Versicherungsschein im Original eingereicht werden. Außerdem brauchen die Versicherungsgeber auch eine Sterbeurkunde sowie gegebenenfalls weitere Unterlagen.
Unter Umständen zahlen Vereine, Gewerkschaften und Parteien ebenfalls Sterbegeld an für die Begräbnisse ihrer ehemaligen Mitglieder aus. Deshalb ist es ratsam, auch alle Mitgliedschaften herauszusuchen und die jeweiligen Organisationen informiert werden. Außerdem muss die Zugehörigkeit zum Verein, der Gewerkschaft oder der Partei augelöst werden.
Ist ein Testament vorhanden, dann ist dieses umgehend an das zuständige Nachlassgericht weiterzuleiten. Dabei ist es unerheblich, wann der letzte Wille des Verstorbenen gefunden wird. Wichtig ist, dass er schnellstmöglich dem Gericht zugänglich gemacht wird.
Die Krankenversicherungskarte des Toten wird ebenfalls benötigt, um die Krankenkasse zu informieren. Wird das Plastikkärtchen an den Bestatter übergeben, kann dieser den Prozess übernehmen.
Falls der Verstorbene bereits Rentner war, muss die Rentenversicherung ebenfalls über sein Ableben in Kenntnis gesetzt werden. Dazu wird die 17-stellige Rentenversicherungsnummer gebraucht. Sie steht auf dem Rentnerausweis bzw. der Rentenanpassungsmitteilung, die jedes Jahr verschickt wird.
Verstirbt ein Mensch, ist das zuständige Standesamt innerhalb von 36 Stunden bzw. am dritten Werktag nach dem Tod darüber in Kenntnis zu setzen. Zuständig ist die Behörde, in deren Einzugsgebiet der Todesfall passiert ist. Sie stellt die Sterbeurkunde aus. Am besten werden direkt mehrere Stück bestellt. Mindestens sieben Ausfertigungen sollten geordert werden. Sie sind notwendig, um Behörden, Banken und Versicherungen über das Ableben des Angehörigen zu unterrichten.
Damit das Standesamt die Sterbeurkunde überhaupt anfertigen kann, werden nachfolgende Dokumente gebraucht:
Damit keine entscheidenden Stichtage übersehen werden, sind sie anschließend aufgelistet.
Damit keine wichtigen Deadlines vergessen werden, sollte bei jedem Todesfall der Bestatter nochmals zur Vorgehensweise befragt werden. Er ist der beste Ansprechpartner, weil er die aktuelle Gesetzeslage kennt.
Es ist die Aufgabe des Beerdigungsinstituts, den Angehörigen beratend zur Seite zu stehen. Deshalb ist es umso sinnvoller, einen Bestatter zu wählen, der über Erfahrung und große Expertise verfügt. Denn so werden keine Fristen versäumt. Außerdem wird die Trauerfeier genauso ausfallen, wie die Angehörigen es sich vorstellen. Wer bisher keine Berührungspunkte mit Beerdigungsunternehmen hatte, der findet auf der Webseite des Bundesverbands Deutscher Bestatter e. V. hilfreiche Informationen zu den nächstgelegenen Beerdigungsinstituten. Dort können dann die notwendigen Angebote eingeholt werden.
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