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Dieselskandal: Kasseler Kanzlei Wawra & Gaibler hilft

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Von: Simone Reichhold

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Aktenordner mit der Aufschrift „Dieselskandal“
Manipulierte Abgaswerte sorgten für den sogenannten Dieselskandal. Die Kasseler Kanzlei Wawra & Gaibler hat sich auf Ansprüche im Abgasskandal spezialisiert. © PantherMedia / Andriy Popov

BGH-Urteil vom 21.02.2022: Besitzern von Diesel-Pkw´s und Wohnmobilen stehen Schadensersatzansprüche zu. Ansprüche können bis zu 10 Jahre nach Kauf geltend gemacht werden.

Eine kostenlose Ersteinschätzung, ob Ansprüche bestehen, bietet die Kasseler Rechtsanwaltskanzlei Wawra & Gaibler an.

Besitzer von Dieselfahrzeugen erhalten derzeit bzw. haben seit 2016 Post vom Hersteller ihres Fahrzeugs oder vom Kraftfahrtbundesamt erhalten. Sie werden darin aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, um ein Softwareupdate aufspielen zu lassen. Anlass dieser Briefe ist, dass die Fahrzeuge im realen Fahrbetrieb auf der Straße nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaswerte der Euro 5- oder Euro 6-Norm einhalten. Diese Werte werden nur auf dem Rollenprüfstand unter Laborbedingungen zur Erlangung der Fahrzeugzulassung eingehalten.

Zwei Autofahrer, die aus dem Fenster eines Autos schauen und mit dem Daumen nach oben zeigen.
Gute Nachrichten für Autobesitzer: Die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche lohnt sich fast bei jedem Dieselfahrzeug. © PantherMedia / Andriy Popov

Diese Praxis der Automobilhersteller war vielfach rechtswidrig, weshalb das Kraftfahrtbundesamt ihnen gegenüber Zwangsrückrufe für die Fahrzeuge aussprach. Vor allem VW rückte hier unter den Stichworten „Dieselskandal“ oder „Abgasskandal“ in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Deutschlandweit gibt es bereits tausende von Urteilen, in denen

Besitzern solcher Fahrzeuge Schadenersatz zugesprochen wurde. Auch der BGH bestätigte, dass VW für den Verbau illegaler Abschalteinrichtungen in seinen Motoren zur Leistung von Schadensersatz übrigen Konzernmarken von VW, Skoda, Seat und Audi.

Nun auch Wohnmobile mit Fiat und Iveco Motoren betroffen

Doch nicht nur VW ist vom „Abgasskandal“ betroffen. Das Kraftfahrtbundesamt hat auch viele andere Hersteller zu Rückrufen verpflichtet, insbesondere Mercedes, Audi, Porsche, Seat, Skoda, FIAT, Iveco, Alfa Romeo, Jeep und Opel sind betroffen.

Bei folgenden Diesel-Modellen bestehen sehr gute Chancen auf Schadensersatz:

- Audi mit 2,0, 3.0 und 4.2 Litermotoren (ab Bj. 2011)

- Porsche mit 3.0 oder 4.2 Litermotoren (ab Bj. 2011)

- sämtliche Mercedes-Modelle (ab Bj. 2011)

- VW-, Skoda- und Seat-Modelle mit 1.6 und 2.0 Litermotoren (ab Bj. 2011)

- VW mit 3.0 Litermotoren (ab Bj. 2011)

- Opel mit 2.0 Litermotoren (ab Bj. 2011)

- Fiat, Iveco, 1,3; 1,6; 2,0; 2,2; 2,3 und 3,0 Litermotoren (Bj. 2014-2019)

Es lohnt sich bei jedem Dieselfahrzeug mögliche Ansprüche prüfen zu lassen

Eine Kanzlei, die sich auf die Durchsetzung von Ansprüchen im Abgasskandal spezialisiert hat, ist die Kasseler Kanzlei Wawra & Gaibler. „Vielen Besitzern von Dieselfahrzeugen stehen Schadensersatzansprüche zu.

Das bedeutet: Betroffene Dieselfahrer in Deutschland können ihr Fahrzeug entweder gegen Rückzahlung des Kaufpreiseszurückgeben, oder mehrere tausend EuroSchadensersatz in Geld verlangen unddas Auto behalten. Bestens stehen die Chancen für die oben genannten Dieselfahrzeuge oder, wenn die Autobesitzerim Zeitraum ab 2016 Post vom Hersteller oder Kraftfahrbundesamt erhalten haben,in der sie aufgefordert werden, ein Softwareupdate aufspielen zu lassen.Dies betrifft aktuell insbesondere die 3.0Liter Motoren von Audi und Porsche, Opelmit 2.0 Liter Motoren sowie viele Modelle von Mercedes; aber auch ohne Rückruf können bei vielen Modellen Ansprüche geltend gemacht werden. So verurteilen Gerichte VW auch für den Verbau desaktuellen 2.0 Liter-Dieselmotors, der seitEnde 2014 im Einsatz ist. Auch Mercedesund Audi haben zugegeben, die Abgasrückführung temperaturabhängig zu regulieren.

Eine Praxis, die sogar der Europäische Gerichtshof höchstrichterlich für unzulässig eingestuft hat. Generell lohnt es sich bei jedem Dieselfahrzeug, mögliche Ansprüche prüfen zu lassen.

Hier ist wichtig zu betonen, dass Schadensersatzansprüche nicht nur beim Kauf eines Neuwagens, sondern auchbeim Kauf von Gebrauchtwagen in Frage kommen. Gleiches gilt auch für darlehensfinanzierte Autos. Es spielt auch keine Rolle, ob ein Update bereits aufgespieltwurde oder nicht. Ebenso ist es nicht entscheidend, ob es sich um ein privat angeschafftesFahrzeug oder ein Firmenfahrzeug handelt“, resümiert Rechtsanwalt Dr. Florian Gaibler von der Kasseler Kanzlei Wawra & Gaibler.

Musterfeststellungsklageverpasst? Trotzdem ist noch Schadensersatz möglich

Für den Motor „EA 189“ von VW gab es für Kunden die Möglichkeit, sich an einer Musterfeststellungsklage zu beteiligen.

Wer diese Möglichkeit nicht wahrnahm, kann seine Schadensersatzansprüche nach wie vor geltend machen. Dieursprüngliche Annahme, dass die Ansprüchemittlerweile verjährt sind, ist laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21.02.2022 überholt. Folglich können Ansprüche von Neuwagenkäufern gegen sämtliche Hersteller 10 Jahre lang – gerechnet ab dem Kaufzeitpunkt - geltend gemacht werden. Gebrauchtwagenkäufer können Ihre Ansprüche, ab dem Erhalt eines Update-Anschreibens, mindestens 3 Jahre lang geltend machen. In den meisten Fällen also bis zum 31.12.2022.

Einfache Kontaktaufnahme ohne Kostenrisiko

„Unsere Grundidee ist es, Autofahrern möglichst einfach und ohne Kostenrisiko zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir ermöglichen es unseren Kunden, daher über unsere Internetplattform www.anwalt-verbraucherschutz.de unter der Rubrik „Abgasskandal“ oder per E-Mail an kontakt@anwalt-verbraucherschutz.de bequem die benötigten Dokumente an uns zu senden. Für die Prüfung reichtes den Kauf-/Finanzierungsvertrag, den Fahrzeugschein sowie – falls vorhanden – die Daten der Rechtsschutzversicherung sowie den aktuellen Kilometerstand mitzuteilen. Im Rahmen einer unverbindlichen Ersteinschätzung teilen wir dem Mandanten mit, ob ein Vorgehen im jeweiligen Fall aussichtsreich ist oder nicht.

Sollte ein weiteres Tätigwerden gegen einen Hersteller notwendig sein, übernehmen wir kostenlos die Korresponden zmit dem Rechtsschutzversicherer, der die Kosten eines solchen Falles regelmäßig übernimmt. Sollte keine Rechtsschutzversicherung bestehen, besprechen wir mit dem Kunden – bevor irgendwelche kostenauslösenden Maßnahmen vorgenommen werden – die Risiken und Chanceneines weiteren Vorgehens. UnsereMandanten tragen also kein Kostenrisiko,wenn sie zu uns Kontakt aufnehmen“,sagt Rechtsanwalt Dr. Florian Gaibler.

Warum ein Vorgehen in finanzieller Hinsicht durchaus sinnvoll sein kann, erläutert Rechtsanwalt Dominik Wawra:
„Nehmen wir an, Sie haben Ihr Auto im Januar 2015 für EUR 50.000,00 gekauft, sind seither 50.000 km gefahren und möchten nun Schadensersatzansprüche geltend machen. Dann können Sieim Erfolgsfall entweder den Kaufpreisabzüglich einer Nutzungsentschädigung (von EUR 7.142,86) zurückerhalten. Siewürden in diesem Fall also EUR 42.857,14
bekommen und müssten im Gegenzug Ihr Fahrzeug zurückgeben. Am Gebrauchtwagenmarkt wäre ein solcher Betrag nicht realisierbar. Sofern Sie Ihr Auto weiterfahren möchten, kommt auch eine Entschädigungszahlung von mehreren tausend Euro in Betracht.“

Auch am Wochenende da

Aufgrund der vielen Anfragenist die Kanzlei Wawra & Gaibler, Obere Königsstraße 11, 34117 Kassel, auch samstags und sonntags von 9 bis18 Uhr telefonisch unter 0561 81657150 erreichbar – oder per E-Mail: kontakt@anwalt-verbraucherschutz.de.

Weitere Infos im Internet
www.anwalt-verbraucherschutz.de

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