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Kasseler Schalke-Fan schlägt zu - Anklage: Versuchter Mord

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Prozessauftakt in Marburg: Ein 20-Jähriger aus Kassel und ein weiterer gleichaltriger Mann aus dem Lahn-Dill-Kreis – sie verdeckten bei dieser Aufnahme ihre Gesichter – müssen sich derzeit vor dem Landgericht verantworten. © Nadine Weigel

Marburg/kassel. Fans gegen Fan: Zwei junge Männer stehen in Marburg vor Gericht, weil sie den Anhänger eines anderen Fußballvereins fast zu Tode geprügelt haben sollen.

Die beiden 20-Jährigen aus Kassel sowie dem Lahn-Dill-Kreis gaben am Freitag zu Beginn des Prozesses zu, im Juli im mittelhessischen Gladenbach bei einem Volksfest eine Auseinandersetzung mit dem damals 22-Jährigen begonnen zu haben. Die Angeklagten sind Schalke-Fans, lassen durch ihre Verteidiger betonen, dass sie keiner Ultragruppierung angehören. Ihr Opfer ist Anhänger von Borussia Dortmund.

Versuchter Mord lautet die Anklage. „Sie trieben das Opfer vor sich her, griffen ihn an, verpassten ihm Schläge und Tritte, insbesondere an den Kopf“, verliest Staatsanwalt Timo Ide und ergänzt später: „Als das Opfer beim zweiten Aufeinandertreffen taumelte, bekam er einen Tritt gegen den Brustkorb und stieß mit dem Kopf auf den Asphalt. Der Geschädigte bekam Krämpfe, und es erfolgte ein weiterer Tritt gegen den Kopf. Sie haben billigend in Kauf genommen ihn zu töten. Sie verließen den Tatort.“ Ohne Hilfe wäre der BVB-Fan zeitnah verstorben, so schwer waren seine Verletzungen.

Der Vorsitzende Richter Dr. Thomas Wolf gestattet den Verteidigern das Verlesen von Erklärungen ihrer Mandanten. Sein Mandant empfinde „tiefes Bedauern und Mitleid“, sagt Knuth Meyer-Soltau, Pflichtverteidiger des aus Kassel stammenden Angeklagten.

Zudem gebe sein Mandant zu, dass er deutlich angetrunken war und sich nicht mehr an alle Einzelheiten erinnern könne. Der Tritt seines Freundes gegen den Brustkorb des Opfers? „Kann gut sein, weiß ich aber nicht mehr genau. Ich kann nur sagen, dass ich nicht gezielt auf den Kopf getreten habe.“ Die lebensbedrohlichen Krämpfe habe er nicht mitbekommen. In der Erklärung des zweiten Angeklagten, ist von einer Aussprache mit dem Opfer wegen Vorkommnissen auf einem Pendlerparkplatz die Rede. „Er (das Opfer) habe nicht wie gewünscht oder erwartet reagiert, so dass es zu einem kleinen Geschubse kam“, verliest Pflichtverteidiger Christopher H. P. Haas. Der Angeklagte sei dann abgehauen, später aber zurück zum Geschehen gegangen. Dort angekommen, habe es wieder ein Handgemenge gegeben – und beim Umdrehen habe er einen Tritt in Richtung Oberkörper des BVB-Fans ausgeführt.

Später in der Verhandlung entschuldigen sich die Männer persönlich beim Opfer, einem zur Tatzeit 22-Jährigen. Der hatte nach dem Vorfall, den Zeugen als „brutale Schlägerei“ schilderten, drei Wochen im künstlichen Koma gelegen. Mehrere Kopffrakturen wurden diagnostiziert. Eine lange Narbe von der Schädeldecke bis zum Ohr zeugt noch heute von Operationen. Seinen Beruf als Krankenpflegehelfer kann er nach eigener Aussage nicht mehr ausüben.

Am 5. Februar wird die Verhandlung fortgesetzt.

Von Katja Peters

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