Drogen-Therapie statt Haft
Kassel. Die Verkäuferin einer Kasseler Drogerie beobachtete im Vorjahr einen Kunden, der ihr schon öfter aufgefallen war, weil er Parfüm hatte mitgehen lassen. Diesmal versuchte er es wieder: zwei Flaschen verschwanden in seinen Jackentaschen. Als die heute 47-Jährige den Dieb aufforderte, die Ware auszupacken, bekam sie einen Stoß mit dem Ellenbogen. Unerschrocken wollte sie dem Dieb die Flaschen entreißen, da schlug er sie auf die Hand und floh. Gestern wurde der 30-jährige Kasseler wegen räuberischen Diebstahls und versuchter Körperverletzung vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Der gelernte Sport- und Fitnesskaufmann gab zu, dass er im vergangenen Jahr diverse Diebstähle begangen hat. Der Grund: er war drogenabhängig, brauchte zwischen zwei und fünf Gramm Heroin am Tag. Das dafür nötige Geld beschaffte er sich, indem er Waren stahl und versetzte oder unmittelbar damit bezahlte. Vor allem auf teure Parfums hatte er es abgesehen. Einige Male ist er dabei von Ladendetektiven erwischt worden, dann rückte er das Diebesgut bereitwillig wieder heraus.
Dass er die Drogerie-Verkäuferin geschlagen haben soll, daran konnte sich der 30-Jährige nach eigenen Angaben nicht erinnern. „Ich habe grundsätzlich keine Gewalt angewendet“, beteuerte er. In zwei Tankstellen täuschte er im vergangenen Jahr vor, Zigaretten kaufen zu wollen, als sie dann auf dem Tresen lagen, schnappte er sie sich und verschwand, auch damit bezahlte er einen Dealer. Angeklagt war er auch wegen Körperverletzung: als er bei einem Bekannten aus der Szene Schulden eintreiben wollte und der sich weigerte, schlug er ihn ins Gesicht. Danach soll er sich dessen Geldbeutel und das Geld darin gegriffen haben, es blieb gestern offen, ob das zutrifft.
Staatsanwältin Heike Grothey-Mönch verlangte zwei Jahre ohne Bewährung, Verteidiger Bernd Pfläging ein Jahr und drei Monate mit Bewährung. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, Richter Römer hatte keinen Zweifel daran, dass die gewalttätige Begegnung mit der Drogerie-Verkäuferin so stattgefunden hat, wie es die Zeugin auch vor Gericht berichtet hatte. „Dieses Verhalten ist Ihnen nicht wesensfremd.“ Aus dem Vorstrafenregister, in dem sich diverse Einträge befinden, sei zu erkennen, „dass Sie nicht der friedfertige Mensch sind“, so Römer. Neben Diebstählen sind dort Raub und Körperverletzung aufgeführt. Allerdings stimmte das Gericht gestern der Zurückstellung der Strafvollstreckung für den Fall zu, dass der Angeklagte eine Drogentherapie beginnt und auch beendet. Und das versprach der 30-Jährige. (pas )