Eilmeldung Dieselskandal: Landgericht Augsburg verurteilt Audi in Höhe von 25.000 Euro.

Das Landgericht Augsburg (LG) verurteilte Audi am 07.07.2022 wegen vorsätzlicher Schädigung. Der Kläger bekam 25.016 Euro zugesprochen.
Das Gericht sah den erhobenen Vorwurf, der Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen, als erwiesen an: die Abgasreinigung funktioniert nur auf dem Prüfstand ordnungsgemäß, im realen Straßenverkehr hingegen werden die Stickoxidwert massiv überschritten.
Dabei war dies nicht das einzige Urteil, welches Audi durch die Augsburger Kanzlei Wawra & Gaibler in letzter kassierte. Erst am 24.06.2022 verurteilte das LG Nürnberg-Fürth Audi in Höhe von 38.422,12 Euro.
Lesen Sie hier die neuesten Urteile gegen Audi auf Schadensersatz.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs – Millionen PKW-Fahrer haben Ansprüche.
Der Europäische Gerichtshof hat endlich geurteilt. Nicht nur ältere Fahrzeuge sind vom Schummel-Diesel betroffen, sondern auch Neufahrzeuge der Euro 6 Norm, denn bei vielen Herstellern – unter anderem Audi – funktioniert die Abgasreinigung nur in einem bestimmten Temperaturbereich (Thermofenster).
Hierbei wurde vom EuGH am 14.06.2022 geurteilt, dass die Abgasreinigung von Diesel-Motoren, die lediglich in einem Temperaturbereich zwischen 15–33 °C (in Deutschland lag die Durchschnittstemperatur 2021 bei 9,2°C) ordnungsgemäß funktioniert, illegal ist. Diese temperaturabhängige Abgasreinigung nutzt jedoch fast jeder Fahrzeughersteller. Folglich haben nun deutlich mehr Autobesitzer Ansprüche auf Schadensersatz.
Die Rechtsanwälte Dr. Gaibler und Wawra schätzen, dass deutschlandweit wieder Millionen Autofahrer vom „Dieselskandal 3.0“ betroffen sind und Ansprüche gegen die Automobilindustrie geltend machen können.
Doch nicht nur Audi steht im Mittelpunkt neuer Verstrickungen im Dieselskandal, sondern auch andere Hersteller erhalten regelmäßig Urteile, in den sie zu Schadensersatz verpflichtet werden, erstritten von der Kanzlei Wawra & Gaibler.
Rechtsanwalt Wawra: Klagen lohnt sich
Warum ein rechtliches Vorgehen in finanzieller Hinsicht durchaus sinnvoll sein kann, erläutert Rechtsanwalt Dominik Wawra: „Nehmen wir an, Sie haben Ihr Auto im Januar 2015 für 50.000,00 Euro gekauft, sind seither 50.000 km gefahren und möchten nun Schadenersatzansprüche geltend machen. Dann können Sie im Erfolgsfall entweder den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung (von 7.142,86 Euro) zurückerhalten. Sie würden in diesem Fall also 42.857,14 Euro bekommen und müssten im Gegenzug Ihr Fahrzeug zurückgeben. Am Gebrauchtwagenmarkt wäre ein solcher Betrag nicht realisierbar. Sofern Sie Ihr Auto weiterfahren möchten, kommt auch eine Entschädigungszahlung von mehreren tausend Euro in Betracht.“
Auch am Wochenende da
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