Das Problem werde verschärft, weil sowohl die Zahl der Autos wie auch deren Größe zunehme (siehe Hintergrund). In der Vergangenheit sei auch in Kassel versucht worden, das Problem durch mehr und breitere Straßen in den Griff zu bekommen. Dies habe aber nur zu noch mehr Verkehr geführt. „Wenn die Nachfrage so groß ist, dass sie durch mehr Platz für den Autoverkehr nicht befriedigt werden kann, muss man über einen Strategiewechsel nachdenken“, so Förster.
Ordnungsamtsleiter Bernd Kessler appelliert an die Bürger, sich vor der Anschaffung eines Zweitwagens zu überlegen, wo dieser geparkt werden kann. Bislang seien es die Menschen gewöhnt gewesen, großflächig und vielerorts auch unentgeltlich ihr Auto abstellen zu können. Ordnungsamtschef Kessler hat beobachtet: „Viele, die morgens im Stau stehen, sehen sich eher als Opfer als ein Teil des Problems.“
Ein weiteres Konfliktfeld ist der Parkdruck in Wohngebieten. Dieser werde auch dadurch verursacht, dass viele aus Bequemlichkeit an der Straße parken, statt ihre Einfahrten und Garagen zu nutzen. Viele würden ihre Autos im Halteverbot abstellen. Ab 9. November gilt ein neuer Bußgeldkatalog, der dies härter bestraft.
In der Stadt Kassel waren nach Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes zum 1. Januar 2021 über 91 000 Autos zugelassen. Vor zehn Jahren waren es 79 450. Im Landkreis Kasssel waren Anfang diesen Jahres gut 150 000 Autos zugelassen – dessen Fläche ist aber ungefähr zwölf Mal so groß wie die Stadt Kassel. Auch die Breite der Autos hat über die Jahre zugenommen. Waren diese in den 90er-Jahren im Schnitt 1,68 Meter breit, liegt dieser Wert heute bei 1,80 Meter.
Neuer Bußgeldkatalog: Parken in schmalen Straßen wird teuer
In vielen Wohnvierteln hat der Kampf um die Parkplätze längst begonnen. Und das Problem wird noch zunehmen. Da sind sich Straßenverkehrs- und Ordnungsamt einig. Streit gab es zuletzt vor allem dort, wo die Straßen so schmal sind, dass geparkte Autos andere Verkehrsteilnehmer behindern.
Es gebe im Stadtgebiet ungefähr ein Dutzend Quartiere, in denen es die Fahrbahnbreite nicht zulasse, dort sein Auto abzustellen, so Bernd Kessler, Leiter des Ordnungsamtes. Wer sein Auto in engen Straßen abstelle, müsse darauf achten, dass eine Mindestbreite von drei Metern bleibt, damit beispielsweise auch Rettungswagen und die Müllabfuhr vorbeikommen.
In der Straßenverkehrsordnung (Paragraf 12) sei geregelt, dass „an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen“ das Halten und damit auch das Parken verboten ist. Durch Gerichtsentscheidungen sei diese Vorgabe mit der Drei-Meter-Regelung konkretisiert worden.
Kessler schränkt ein: „Wenn 2,97 Meter verbleiben, werden wir kein Verwarngeld verhängen.“ Werde der Wert deutlich unterschritten, müsse seine Behörde aber eingreifen. In der Regel tue sie dies aufgrund von Beschwerden von Anwohnern, des Rettungsdienstes oder der Müllabfuhr. „Wenn man als Autofahrer beim Parken schon das Gefühl hat, es könnte zu eng sein, dann ist es das vermutlich auch“, so Kessler.
Bei vielen Anwohnern, etwa an der Boppenhausenstraße in Wehlheiden, hatte es für Irritationen gesorgt, dass in solchen Fällen kein Verkehrsschild auf ein Halteverbot hinweist. „Dies ist auch nicht nötig“, so Kessler. Schließlich sei das Halten – etwa für sehr schmale Fahrzeuge oder auch Motorräder – weiterhin möglich. Allerdings habe die Automobilindustrie zuletzt vor allem immer größere Fahrzeuge auf den Markt gebracht, was die Lage verschärft habe.
So hatte es im Stadtteil Fasanenhof im Februar einen Fall gegeben, bei dem 15 Fahrzeuge abgeschleppt werden mussten, weil sie eine Engstelle verursacht hatten. „Wenn wir da nicht handeln, sind wir in der Verantwortung, wenn ein Rettungswagen nicht durchkommt“, beschreibt der Ordnungsamtsleiter.
Mit dem neuen Bußgeldkatalog, der noch dieses Jahr rechtskräftig werden soll, wird das Halten und Parken in engen Straßen härter bestraft. Statt 15 Euro sind künftig 50 Euro fällig. (Ulrike Pflüger-Scherb und Bastian Ludwig)