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Elf Jahre Haft für Mord in Kassel: Rentner erschoss Nachbarn

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Von: Ulrike Pflüger-Scherb

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Urteil beim Landgericht Kassel: Im Stadtteil war der Streit zwischen Nachbarn am 1. März dieses Jahres eskaliert. Ein 69-jähriger Mann soll den 47-jährigen Thomas F. erschossen haben. Das Verhalten des Angeklagten am 1. März 2017 habe einer „Hinrichtung“ geglichen, sagte Staatsanwältin Julia Beinroth in ihrem Plädoyer vor der sechsten Strafkammer des Kasseler Landgerichts.
Urteilsverkündung vor dem Landgericht Kassel: In der Ihringshäuser Straße war der Streit zwischen Nachbarn am 1. März 2017 eskaliert. Dieser 69-jährige Mann soll den 47-jährigen Thomas F. erschossen haben. Im Hintergrund sitzt Verteidiger Marcus Mauermann. © Fischer

Kassel. Der Rentner, der am 1. März 2017 seinen Nachbarn Thomas F. in einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Fasanenhof erschossen und dessen Ehefrau mit Schüssen verletzt hat, soll elf Jahre ins Gefängnis.

Wegen Mordes, versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie fahrlässiger Körperverletzung wurde der 69-Jährige am Dienstagmittag vor dem Kasseler Landgericht verurteilt.

Allerdings nicht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe (mindestens 15 Jahre), wie es normalerweise bei Mord vorgesehen ist. Das Gericht gehe von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit des 69-Jährigen aus, sagte Volker Mütze, Vorsitzender Richter der sechsten Strafkammer, bei der Urteilsverkündung. 

Das wirkte sich strafmildernd aus. Deshalb sei eine Gesamtstrafe von elf Jahren angemessen.

Vielleicht wird Revision eingelegt

Diese Strafe liegt etwa in der Mitte von dem, was Staatsanwaltschaft und Verteidiger gefordert hatten. Staatsanwältin Julia Beinroth hatte eine lebenslange Strafe mit Feststellung der Schwere der Schuld und Verteidiger Marcus Mauermann eine Verurteilung wegen Totschlags (nicht mehr als acht Jahre) beantragt. Beide erklärten nach der Verkündung, dass sie noch überlegen müssten, ob sie Revision gegen das Urteil einlegen.

Für die Strafkammer steht jedenfalls fest, dass es sich um einen heimtückischen Mord gehandelt hat. Nachdem der Angeklagte von dem späteren Opfer Thomas F. nach einem Streit um die Nebenkostenabrechnung im Hausflur geschlagen und getreten wurde, habe er sich für „die erlittene Schmach“ rächen wollen. Der Angeklagte sei bis zum Zorn gereizt worden. Da er körperlich unterlegen war, habe er keine andere Möglichkeit gesehen, als zu seinen illegalen Waffen - Kleinkaliberpistole und Schrotflinte - zu greifen, um den Nachbarn in dem Mehrfamilienhaus an der Ihringshäuser Straße zu töten. Das sei seine Absicht gewesen.

Das Verhalten des Angeklagten am 1. März 2017 habe einer „Hinrichtung“ geglichen, sagte Staatsanwältin Julia Beinroth kürzlich in ihrem Plädoyer vor dem Kasseler Landgericht.

Der Angeklagte nahm das Urteil ohne äußerliche Regung auf.

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