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Mordprozess in Kassel: Anklage spricht von Hinrichtung

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Von: Ulrike Pflüger-Scherb

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Urteil wird am 30. Januar verkündet: Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Haft für den 69-Jährigen, sein Verteidiger sieht das Mordmerkmal der Heimtücke nicht erfüllt. © Zeichnung: Reinckens

Kassel. Das Verhalten des Angeklagten am 1. März 2017 habe einer „Hinrichtung“ geglichen, sagte Staatsanwältin Julia Beinroth in ihrem Plädoyer vor der sechsten Strafkammer des Kasseler Landgerichts.

Sie forderte in ihrem Pläydoyer am Dienstag, dass der 69-jährige Angeklagte wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wird. Zudem solle die Kammer die besondere Schwere der Schuld des Mannes feststellen.

Für Beinroth steht fest, dass der Rentner nach einem Streit um die Nebenkostenabrechnung mit seinen Nachbarn Thomas und Johanna F. auf beide geschossen hat – in der Absicht, das Paar zu töten. Der 47-

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jährige Thomas F. war an den Folgen des Schusses gestorben, seine Frau wurde verletzt. Die Staatsanwältin sieht das Mordmerkmal der Heimtücke in diesem Fall als erfüllt an. Das Ehepaar F. habe nicht damit rechnen können, dass der Nachbar auf beide zielt, nachdem es zuvor im Treppenhaus und in der Wohnung des Rentners eine verbale und körperliche Auseinandersetzung zwischen beiden Parteien gegeben hatte. Thomas und Johanna F. seien auf diesen Angriff nicht vorbereitet gewesen, der Angeklagte habe diese Arglosigkeit der beiden bewusst ausgenutzt.

Marcus Mauermann, der Verteidiger des 69-Jährigen, kam in seinem Schlussvortrag zu einem anderen Ergebnis. Er sieht das Mordmerkmal der Heimtücke in diesem Fall als nicht erfüllt. Sein Mandant habe in dem Augenblick, als er auf die Nachbarn geschossen habe, gar nicht realisieren können, dass die beiden arglos beziehungsweise wehrlos sind. Dazu sei er nicht in der Lage gewesen. Zudem führte Mauermann aus, dass der 69-Jährige auch nicht die Absicht gehabt habe, Johanna F. zu töten. Es sei ihm nicht um die Frau, sondern nur um den Mann gegangen. Deshalb könne hier keine Tötungsabsicht festgestellt werden.

Mauermann fordert deshalb, den Angeklagten wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen. Mit Blick auf das fortgeschrittene Alter seines Mandanten, sollte die Strafe nicht mehr als acht Jahre betragen.

Die sechste Strafkammer wird das Urteil am Dienstag, 30. Januar, 13 Uhr, verkünden.

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