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Nach Durchsuchung in Kasseler Flüchtlingsheim: Algerier bleiben in Haft

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Von: Katja Rudolph

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Wurde am Donnerstag durchsucht: In der Flüchtlingsunterkunft in der ehemaligen Heinrich-Steul-Schule hat einer von zwei mutmaßlichen Handydieben algerischer Herkunft gewohnt. Bei der Durchsuchung wurde auch ein Marokkaner vorläufig festgenommen. Foto: Koch
Wurde am Donnerstag durchsucht: In der Flüchtlingsunterkunft in der ehemaligen Heinrich-Steul-Schule hat einer von zwei mutmaßlichen Handydieben algerischer Herkunft gewohnt. Bei der Durchsuchung wurde auch ein Marokkaner vorläufig festgenommen. Foto: Koch

Kassel. Nach der Festnahme von zwei algerisch-stämmigen Handydieben in Kassel und der Durchsuchung der Flüchtlingsunterkunft Heinrich-Steul-Schule im Forstfeld, wo einer der Männer wohnte, sind einige Fragen offen geblieben. Wir haben versucht, sie zu klären.

Wieso kamen die beiden Handydiebe in U-Haft – der bei der Durchsuchung erwischte Asylbewerber aus Chemnitz aber nicht?

Die beiden 21 und 30 Jahre alten Algerier, die in einem Regionalexpress erwischt worden waren, werden des gewerbsmäßigen Diebstahls verdächtigt. Das ist mit einem höheren Strafmaß belegt als einfacher Diebstahl. Zudem hielt sich der 21-Jährige illegal in Deutschland auf, sodass Fluchtgefahr angenommen wurde.

Ein marokkanischer Asylbewerber, der bei der Durchsuchung der Heinrich-Steul-Schule festgenommen wurde, wird wegen eines einzelnen Falls verdächtigt. Er hatte nach Auskunft der Kasseler Staatsanwaltschaft ein gestohlenes Handy bei sich und muss sich nun wegen Diebstahls oder Hehlerei (falls er es nicht selbst gestohlen hat) verantworten. Er musste eine Sicherheitsleistung bezahlen und kam auf freien Fuß.

Wie viel Geld musste der festgenommene Marokkaner bezahlen?

Der Asylbewerber hatte 500 Euro bei sich, berichtet Oberstaatsanwalt Dr. Götz Wied. Er musste 400 Euro davon als Sicherheitsleistung bezahlen, um wieder auf freien Fuß zu kommen. Zum Hintergrund: Alleinstehende Asylbewerber erhalten 325 Euro pro Monat für ihren Lebensunterhalt.

Wie kommt es, dass sich ein Asylbewerber, der der Stadt Chemitz zugewiesen wurde, in einer Kasseler Unterkunft aufhält? Wird der Zugang zu den Wohnheimen kontrolliert?

Das haben wir gestrern die Firma Vinber als Betreiberin der städtischen Unterkunft im Forstfeld gefragt. Sie verwies auf die Stadt. Von der Stadt kam gestern keine Antwort mehr auf unsere Fragen. In den Erstaufnahme-Unterkünften des Landes müssen nach Auskunft des Regierungspräsidiums die Bewohner am Eingang ihren Registrierungsnachweis vorzeigen.

Wie lange müssen die beiden mutmaßlichen algerischen Handydiebe in U-Haft bleiben?

Bis zur Verhandlung, sagt Oberstaatsanwalt Wied. Erst muss noch das Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden und Anklage erhoben werden.

Kommen Asylbewerber eher in U-Haft als einheimische Straftäter?

Grundsätzlich gelten dabei dieselben Gesetze für alle. Die Frage einer U-Haft sei stets eine Einzelfallentscheidung, betont Wied. Wenn eine Person keinen festen Wohnsitz hat (beispielsweise Obdachlose aber auch illegal hier lebende Ausländer), spreche das bei entsprechend schweren Delikten häufig für U-Haft. Die Untersuchungshaft hat zum Ziel, sicherzustellen, dass der Angeklage auch zur Hauptverhandlung erscheint. Hat ein Verdächtiger einen festen Wohnsitz und ist in feste soziale Strukturen eingebunden (Familie), wird eher von U-Haft abgesehen. Eine Flüchtlingsunterkunft kann dabei auch als fester Wohnsitz angesehen werden, so Wied.

In welchem Fall müssen die Algerier mit Abschiebung rechnen?

Aktuell gilt: Ab einer dreijährigen Haftstrafe werden werden Asylbewerber abgelehnt. Straffällige Ausländer können auch bei geringeren Strafen schon ausgewiesen werden. Das regelt übrigens nicht das Strafgesetz, sondern das Aufenthaltsgesetz. Ob tatsächlich abgeschoben wird, hängt aber von weiteren Faktoren ab.

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