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Fotobedarf für 150.000 Euro im Jahr - Klinikum-Fotograf vor Gericht

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Von: Thomas Stier

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Kassel. Im Betrugsverfahren gegen einen 65-jährigen Mann aus dem Landkreis Kassel und eine 49-jährige Frau aus dem Landkreis Northeim hat gestern der Chef der Hautklinik am Kasseler Klinikum als Zeuge vor der 5. Strafkammer des Landgerichtes ausgesagt.

Der Arzt berichtete, dass in der Hautklinik jährlich etwa 200 Blatt Fotopapier benötigt würden, etwa um Bilder von Operationen und Behandlungsverläufen darauf auszudrucken und den Akten beizuheften. Ansonsten würden sämtliche Fotografien im Klinikum seit 2003 komplett digital erstellt. Dennoch bestellte der Angeklagte, der seit Jahrzehnten als Fotograf bei der Hautklinik angestellt war, aber auch für die anderen Bereiche des Klinikums fotografierte, jedes Jahr für rund 150.000 Euro Fotomaterialien.

Aufgefallen war dies dem Zeugen, als er einen Fotoapparat im OP brauchte, der Angeklagte aber krank war und bei Anruf angab, die hochwertige Kamera sei sein Privateigentum.

Der Klinikchef wollte daraufhin eine hochwertige Spiegelreflex-Kamera für den Operationssaal kaufen. Er fragte im Controlling nach dem Budget dafür und bekam die Antwort, dass hier jährlich enorme Summen für Fotomaterial verbucht würden. Der Arzt schaltete daraufhin die Innenrevision ein, die im Juni 2014 das ganze Ausmaß des Betruges aufdeckte.

Normalerweise, so der Zeuge weiter, müssten Anschaffungen ab 150 Euro eigens beantragt und begründet werden. Im Fotobereich allerdings habe der Angeklagte den gesamten Bedarf des Klinikums beschafft.

Gestern wurden zahlreiche Rechnungen gezeigt und damit ins Verfahren eingeführt. Bestellungen von Fotopapier, Akkus, Speicherkarten und Ähnlichem mehr, die von dem Fotohandel der Mitangeklagten aus dem Landkreis Northeim geliefert wurden und die Lieferscheine mit der Unterschrift des Angeklagten, durch die der Eingang der Ware bestätigt wurde.

Tatsächlich sollen aber hochwertige Kameras und Zubehör an den nebenberuflichen Fotohandel des 65-Jährigen geliefert und von ihm weiterverkauft worden sein.

Das Verfahren wird am 22. Februar mit dem Plädoyer von Oberstaatsanwalt Dr. Götz Wied fortgesetzt.

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