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Frau im Minicar bedrängt: Mann muss weitere 15 Monate hinter Gitter

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Von: Thomas Stier

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Kassel. Wegen sexueller Nötigung hat das Schöffengericht einen 30-jährigen Mann aus Kassel zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.

Eine Bewährungsstrafe kam für Amtsrichter Leyhe nicht in Betracht, weil der Mann derzeit bis September 2017 bereits eine knapp dreijährige Freiheitsstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs in der Kasseler JVA I verbüßt.

Als sich die neue Tat im Dezember 2013 ereignete, war das Urteil aus demselben Jahr noch nicht rechtskräftig. Als Betreiber eines Minicar-Unternehmens, für das er auch selbst am Steuer saß, hatte der voll geständige Angeklagte damals eine Fahrt mit drei Personen Richtung Immenhausen angenommen. Nachdem er die Mutter des späteren Opfers und deren Partner abgesetzt hatte, bog er mit der angetrunkenen, damals 22 Jahre alten Frau bei Vellmar in einen Feldweg ein.

Als die Frau nach einer gemeinsamen Zigarettenpause wieder auf dem Beifahrersitz Platz nahm, griff er ihr unvermittelt in den Schritt und an die Brust und versuchte, ihre Hand zu seinem Genitalbereich zu führen.

Die junge Frau wehrte sich, bat ihn darum aufzuhören und geriet zunehmend in Panik. Daraufhin ließ der Angeklagte von ihr ab und fuhr sie sogar noch nach Hause. Dort drohte er, er wisse, wo sie wohne und sie solle niemandem etwas erzählen.

Vor Gericht erschien der Angeklagte als gepflegter, schlanker Mann, dessen gefälliges Äußeres nicht darauf schließen ließ, dass es sich nicht um seine ersten gewaltsamen Übergriffe auf eine Frau handelte.

Dabei war er im Juli 2013 verurteilt worden, weil er gemeinsam mit einem anderen Minicar-Fahrer eine Frau in einem Kasseler Hotel vergewaltigt hatte. Der Kumpan hatte die volltrunkene junge Frau in seinem Taxi mitgenommen und den Angeklagten hinzugerufen, nachdem er die Wehrlosigkeit der Frau erkannt hatte. Beide vollzogen mit ihrem hilflosen Opfer den Geschlechtsverkehr.

Auch bei der jetzt angeklagten Tat habe er die Situation mit der sehr zierlichen, ihm körperlich weit unterlegenen Frau ausnutzen wollen, räumte der 30-Jährige ein. Gestern entschuldigte er sich bei seinem Opfer, das als Nebenklägerin am Prozess teilnahm.

Ein Taxi dürfe der Angeklagte nie wieder führen, um solche Situationen zu vermeiden, verfügte Leyhe. Eine Therapie solle es ihm ermöglichen, sich in die Lage seiner Opfer zu versetzen, die Gewalt, Angst und Macht ertragen mussten. Der Angeklagte habe die Situation, die den Missbrauch ermöglichte, bewusst herbeigeführt.

„Sie wollen doch auch nicht, dass so etwas Ihrer Schwester passiert, wenn sie in ein Taxi steigt“, sagte der Richter zu dem Angeklagten.

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