Nach Äußerungen über Homosexuelle: Urteil im Prozess gegen Biologen aus Kassel

Ein Evolutionsbiologe aus Kassel musste sich erneut vor einem Gericht wegen Aussagen über Homosexuelle stellen. Jetzt hat das Gericht in Frankfurt entschieden.
Frankfurt – Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat den Freispruch für den Kasseler Evolutionsbiologen Ulrich Kutschera wegen Aussagen über Homosexuelle* bestätigt. Wie das OLG Frankfurt am Montag mitteilte, wurde die Revision der Staatsanwaltschaft Kassel*verworfen. Es handele sich bei den teilweise überspitzten und polemischen Aussagen insgesamt um eine nicht strafbare Meinungsäußerung, hieß es zur Begründung (Urteil vom 8. Frankfurt/Main - 2.2022, Az. 2 Ss 164/21).
Kutschera hatte 2017 im Gespräch mit dem Internetportal kath.net zum Thema „Ehe für alle“ über homosexuelle Beziehungen hergezogen und diese mit Kindesmissbrauch in Zusammenhang gebracht. Laut OLG Frankfurt bezeichnete er unter anderem homosexuelle Paare als „a-sexuelle Erotikvereinigungen“ und warnte im Zusammenhang mit dem Adoptionsrecht vor einem möglichen „Horror-Kinderschänder-Szenario“. Daraufhin hatten mehrere Menschen - darunter Homosexuelle - den früheren Professor der Uni Kassel angezeigt.
Urteil im Prozess gegen Biologen aus Kassel: Diesmal unanfechtbar
In erster Instanz war der Professor im August 2020 vom Amtsgericht Kassel wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt* worden. Im März 2021 sprach das Landgericht Kassel ihn dann jedoch vom Vorwurf der Beleidigung, der üblen Nachrede und Volksverhetzung frei. Gegen diese Entscheidung ging die Staatsanwaltschaft dann in Revision, blieb damit aber erfolglos. Das Urteil des OLG Frankfurt ist nicht anfechtbar. (dpa) *hna.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.