25 Euro kostet der neue Führerschein. Mitzubringen sind Ausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der bisherige Führerschein. Ist dieser nicht von der Führerscheinstelle in Kassel ausgestellt, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt.
Umgetauscht werden müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Grund dafür ist eine EU-weite Vereinheitlichung der Dokumente. Nach dem Stufenplan richtet sich die Frist zum Umtausch der Führerscheine nach dem Geburtsjahr der Fahrerlaubnis-Inhaber oder dem Ausstellungsjahr. „Vorfahrt“ hätten derzeit bei der Umtauschaktion die Jahrgänge 1953 bis 1958. Alle anderen Fahrerlaubnis-Inhaber müssten laut Stadt und Kreis mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen. „Da helfen auch keine telefonischen Nachfragen bei der Behörde. Denn die kosten die Mitarbeiter zusätzliche Zeit, die wir sonst für die Antragsbearbeitung haben“, betont Uwe Siewert. Er bittet daher um Geduld und Verständnis.
Übrigens: Die Fahrerlaubnis bleibt nach dem Umtausch des alten Führerscheins in eine neue fälschungssichere Führerscheinkarte unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Wer aber mit seinem alten Auto- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist für den Umtausch verstreichen lässt, der riskiert die Zahlung eines Verwarnungsgelds.
Hintergrund: Diese Fristen gelten für den Umtausch
Umgetauscht werden müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind. Nach dem Stufenplan richten sich die Fristen entweder nach dem Geburtsjahr oder nach dem Ausstellungsdatum.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend für die Frist:
Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
Geburtsjahre 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
Geburtsjahre 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
Geburtsjahre 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
Geburtsjahre 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025.
Bei Führerscheinen mit einem Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (nicht das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers):
Ausgestellt 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
Ausgestellt 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
Ausgestellt 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
Ausgestellt 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
Ausgestellt 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
Ausgestellt 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
Ausgestellt 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
Ausgestellt ab 2012 und bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033.
(Andreas Hermann)