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Stadt Kassel will Schottergärten verbieten - Streit verzögert neue Satzung

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Von: Bastian Ludwig

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Nicht jeder freut sich über einen solchen Anblick: Hier ein Steingarten, wie er in Kassel bald verboten sein soll.
Nicht jeder freut sich über einen solchen Anblick: Hier ein Steingarten, wie er in Kassel bald verboten sein soll. © dpa

Die Stadt Kassel will die Anlage neuer Steingärten durch eine Satzung unterbinden. Bisher gibt es noch Meinungsverschiedenheiten bei der Umsetzung.

Kassel – Mit den umstrittenen Schotter- und Steingärten soll in Kassel bald Schluss sein. Was in anderen Städten und Gemeinden bereits gilt, hatten auch die Kasseler Stadtverordneten bereits Anfang 2019 mit einem entsprechenden Beschluss auf den Weg gebracht. 

Doch die Grünsatzung, die Gartenbesitzern verbindliche Vorgaben für die Gestaltung machen soll, lässt auf sich warten. Hintergrund ist offenbar einmal mehr eine Meinungsverschiedenheit zwischen Stadtbaurat und Umweltdezernent Christof Nolda (Grüne) und Oberbürgermeister Christian Geselle (SPD).

Gras statt Steine: Beschluss soll Schottergärten in Kassel verbieten

Im Kern geht es um die Frage, wie stark darf und sollte die Kommune in die private Gartengestaltung eingreifen. „Solche Eingriffe müssen natürlich begründet sein. Ich bin aber der Meinung, dass von der privaten Grundstücksgestaltung eine Wirkung auf die Allgemeinheit ausgeht“, sagt Nolda. Die Zukunft der Bienen und Hummeln sowie die Überhitzung in der Stadt hänge maßgeblich davon ab.

Das Umwelt- und Gartenamt hat bereits einen entsprechenden Entwurf für eine Grünsatzung erstellt, die beim Rechtsamt – für das der Oberbürgermeister zuständig ist – seit geraumer Zeit zur Prüfung liegt. „Die Satzung hängt in der Luft“, sagt Nolda. Dabei sei geplant, dass für die Neuregelung ein Bestandsschutz vorgesehen sei. Das bedeute, wer bereits einen Schotter- oder Steingarten habe, müsse diesen mit Geltung der Satzung nicht zurückbauen. „Klar ist, wenn wir so eine Satzung haben, müssen wir sie auch kontrollieren“, sagt Nolda.

Schluss mit Schottergärten in Kassel: Statt Steinen soll es Gras und Pflanzen geben

Von der Stadt Kassel heißt es, dass die Satzung eine Begrenzung von Stein- und Schottergärten regeln soll. Allerdings müssten noch die „Möglichkeiten und zulässigen Inhalte verwaltungsintern nachgebessert werden.“ Erst dann könne die Grünsatzung von den Stadtverordneten beschlossen werden.

Andere hessische Städte sind da weiter. In Frankfurt sind Schottergärten verboten. Vorgärten müssen mit Ausnahme der Zugänge und Zufahrten „gärtnerisch angelegt“ werden. Das Anlegen von Splitt-, Kies- und Schotterflächen sowie der Einbau von Folien seien laut der neuen Freiraumsatzung nicht zulässig, so ein Stadtsprecher. Wer dagegen verstoße, dem drohe der Rückbau. Auch in Darmstadt, Offenbach und Neu-Isenburg sollen die Steine aus Umwelt- und Klimaschutzgründen aus Gärten verbannt werden. „Wir orientieren uns an der Frankfurter Satzung“, sagt Nolda.

Für Versiegelung gilt Grenze, für Schotter nicht: Verbot von Schottergärten in Kassel

Nicht nur in vielen Kasseler Neubaugebieten ist er zum Stein des Anstoßes geworden: Der Schottergarten. Für seine Anlage gibt es wohl vor allem praktische Erwägungen. Er ist sehr einfach zu pflegen. Doch nun soll der Umwidmung von Rasen- in graue Schotter- und Kiesflächen ein Riegel vorgeschoben werden. Denn bislang gibt es keine Satzung, die dies untersagt.

Anders ist es mit der Versiegelung von Grundstücken. Diese ist in den Bebauungsplänen geregelt. Je nach Planungsgrundlage gilt ein maximaler Versiegelungsgrad von Grundstücken von zumeist 40 bis 50 Prozent. In den neuen Bebauungsplänen gelten auch versiegelte Flächen wie Einfahrten, Terrassen, Carports und Ähnliches als bebaute Fläche. Wie viel Fläche eines Grundstückes bebaut werden darf, beschreibt die Grundflächenzahl (GRZ). Eine GRZ von 0,4 bedeutet, dass der Grundstücksbesitzer 40 Prozent der Fläche bebauen darf.

Nolda und Geselle sind sich uneinig

Solche Kennziffern haben auf Stein-, Kies- und Schottergärten aber keinerlei Einfluss. Weil Regenwasser durch Kies- und Schotterschichten versickern könne, würden diese nicht als versiegelt gelten, sagt Stadtbaurat Christof Nolda (Grüne). In neuen Bebauungsplänen würden allerdings inzwischen klare Vorgaben für die Begrünung gemacht. Eine Dachbegrünung gehöre in Kassel in Neubaugebieten zum Standard, so Nolda.

Ein Problem für die Kommune stellt die Kontrolle der Vorgaben dar. Grundstückseigentümer sind zwar verpflichtet, die GRZ einzuhalten, aber wenn nicht beispielsweise aus der Nachbarschaft Hinweise zu möglichen Verstößen an die Behörde herangetragen werden, wird die unzulässige Vergrößerung der Terrasse oder Einfahrt ohne Konsequenzen bleiben. Stadtbaurat Nolda macht aber klar, dass den Eigentümern in solchen Fällen ein Rückbau drohen kann. (Bastian Ludwig)

Kassel ist nicht die erste Stadt, die gegen die Gärten aus Stein vorgeht. Auch in Frankenberg, im Kreis Waldeck-Frankenberg, wurde gegen die Schottergärten vorgegangen.

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