Für 18.000 Kasseler wird Gas billiger: So wirkt die Preisbremse bei Städtische-Werke-Kunden
Ab 1. März gilt die von der Bundesregierung beschlossene Preisbremse für Erdgas, Fernwärme und Strom. Doch wer profitiert?
Kassel – Für viele Haushalte steht eine Entlastung bei den Energiekosten bevor: Denn ab 1. März gilt die von der Bundesregierung beschlossene Preisbremse für Erdgas, Fernwärme und Strom. Doch längst nicht jeder in Kassel wird davon profitieren. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.
Preisbremse für Gas, Fernwärme und Strom: Was verbirgt sich hinter den Preisbremsen?
Der Bund hat wegen der stark gestiegenen Energiekosten einen Preisdeckel für Erdgas, Fernwärme und Strom festgelegt. Beim Erdgas liegt dieser für Privathaushalte bei 12 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh), bei der Fernwärme bei 9,5 Cent pro kWh. Damit sind auch Steuern und alle sonstigen staatlich veranlassten Preisbestandteile abgedeckt.
Die Differenz zum Energiepreis übernimmt der Staat. Allerdings gilt der Deckel jeweils nur für 80 Prozent des Jahresverbrauchs vom Vorjahr. Wer mehr verbraucht, zahlt für diesen Mehrverbrauch den regulären Vertragspreis. Somit sollen die Verbraucher animiert werden, weiter Gas zu sparen. Beim Strom liegt die festgesetzte Grenze bei 40 Cent brutto pro kWh, inklusive aller Steuern, Umlagen, Netzentgelte etc. Auch hier gilt der Deckel wiederum nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.
Strom- und Gaspreisbresmen beschlossen - Doch was ist mit Januar und Februar?
Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar, die sich aus der zum 1. März eingeführten Preisbremse ergeben, werden rückwirkend angerechnet. Dies wird bei der Anpassung der jeweiligen Abschläge berücksichtigt. Das heißt, de facto gilt der vom Staat garantierte Höchstpreis für Gas, Fernwärme und Strom bereits seit Anfang des Jahres.
So mancher, der mit Öl heizt, hat sich über den geplanten Zuschuss des Bundes gefreut. Doch viele werden von der finanziellen Unterstützung nicht profitieren, obwohl sie vergangenes Jahr mehr als doppelt so viel für ihr Öl bezahlt haben.
Profitieren denn alle Kunden der Städtischen Werke von der Entlastung bei Gas und Strom?
Nein. Dies hat einen einfachen Grund: Die Hälfte der 36 000 Kasseler Gaskunden zahlt für das Gas bereits jetzt weniger als 12 Cent brutto pro kWh, weil die Haushalte einen günstigeren Sonderversorgungsvertrag abgeschlossen haben. Doch der andere Teil der Kasseler Gaskunden, die in der Grundversorgung etwas mehr zahlen, werden von der Gaspreisbremse profitieren.
Anders ist es bei der Fernwärme. Weil die Preise insgesamt oberhalb der 9,5 Cent pro kWh liegen, werden alle 17 000 Kunden durch sinkende Abschläge profitieren, teilt eine Sprecherin des Unternehmens mit. Die Strompreisbremse hat auf Kunden der Städtischen Werke überhaupt keinen Einfluss. Denn sämtliche Tarife des Kasseler Versorgers liegen unterhalb der 40 Cent pro kWh.

Gas- und Strompreise: Wie erfahren die Kunden, ob Sie von der Preisbremse profitieren?
Sämtliche Kunden, deren Tarife von der Gas- oder Wärmepreisbremse betroffen sind, werden in diesen Tagen angeschrieben. Die ersten Schreiben sind bereits versandt worden. Mit der Post kommen neue Abschlagspläne mit entsprechend reduzierten Abschlägen.
Bei den neuen Abschlägen sei bereits berücksichtigt, dass die zum 1. März eingeführte Preisbremse de facto schon seit Januar gelte, so eine Sprecherin. Wer bereits jetzt einen Tarif abgeschlossen habe, der unterhalb der Preisbremse liege, werde nicht angeschrieben.
Energiekrise: Mit welcher Entlastung können die betroffenen Kunden rechnen?
Es erfolgt zunächst eine pauschale Reduzierung bei den Abschlägen. Diese basiere auf Mittelwerten, so die Sprecherin. Auf diese pragmatische Lösung setzten die Städtischen Werke gemeinsam mit vielen anderen Stadtwerken. Die gesetzlich vorgesehene individuelle Entlastung soll später folgen, spätestens mit der Jahresabrechnung. Die Entlastungsbeträge würden dann für sämtliche Kunden individuell errechnet und mitgeteilt – für die technische Umsetzung benötigten die Städtischen Werke aber noch Zeit. Die vorläufige pauschale Entlastung sei aber so gewählt, dass sie dem tatsächlichen Verbrauch der Kunden sehr nahekomme, so die Sprecherin. Aufgrund der Vielzahl der aktuell geltenden Tarife und des unterschiedlichen Verbrauchsverhaltens sei es nicht möglich, die Höhe der durchschnittlichen Entlastung zu benennen.
Gas- und Strompreisbremse: Wie lange gilt der Preisdeckel?
Bislang ist der Energiepreisdeckel bis April 2024 beschlossen. So kann es sein, dass durch weitere Preissteigerungen künftig noch mehr Kunden von der Deckelung profitieren. (Bastian Ludwig)