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Gericht: Neue Blitzer sind nicht zulässig

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Von: Bastian Ludwig

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Blitzer
Zweifel an der Technik: Das Kasseler Amtsgericht hält das Messverfahren der neuen Blitzersäule an der Ludwig-Mond-Straße für unzulässig. Weil die weiteren vier Anlagen im Stadtgebiet baugleich sind, steht das ganze System in Frage. © Koch

Kassel. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben: Das Amtsgericht Kassel hält das Messverfahren der neuen Blitzersäulen im Stadtgebiet für unzulässig.

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In der Begründung des richterlichen Beschlusses heißt es, dass das an der Ludwig-Mond-Straße eingesetzte Gerät für den stationären Betrieb nicht zugelassen ist. Nun will die Stadt prüfen, welche Folgen diese Entscheidung für die fünf baugleichen Anlagen hat, die in diesem Frühjahr installiert wurden. Fünf weitere sollten eigentlich im Herbst folgen.

Amtsgerichtssprecher Matthias Grund bestätigt, dass aus Sicht des Gerichts die Messungen der Geräte nur dann zulässig wären, wenn ein Beamter der Polizei oder des Ordnungsamts diese überwachen. Dies ist nicht der Fall.

Geblitzt worden? Das rät der Anwalt

Sollten Autofahrer einen Verwarn- oder Bußgeldbescheid der Stadt Kassel erhalten, weil sie von einer der stationären Anlagen geblitzt worden sein sollen, rät Verkehrsrechtler Dr. Bernd Stein: „Auf jeden Fall ist innerhalb von 14 Tagen Einspruch einzulegen.“ Er empfiehlt zudem eine anwaltliche Beratung. Anhand des Beweisfotos könne festgestellt werden, ob es sich um eine korrekte Messung gehandelt habe. Dringenden Handlungsbedarf sieht Stein aufseiten der Stadt. Sie müsse schnellstens ihre Anlagen von einer unabhängigen Stelle inspizieren lassen. Wenn sich herausstellen sollte, dass die Anlagen unzulässig sind, könnten Bußgelder zurückgefordert werden. (bal)

Aus Sicht des Kasseler Verkehrsrechtsanwalts Dr. Bernd Stein, der das Verfahren für einen geblitzten Mandanten ins Rollen gebracht hatte, gibt es noch ein zweites Problem: Die Kamera decke nicht die komplette Messlinie ab, also jenen Bereich, in dem Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt werden. Weil es einen toten Winkel gebe, könne nicht ausgeschlossen werden, dass etwa ein zu schneller Motorradfahrer den Blitzer auslöse, auf dem Foto aber nur ein Autofahrer zu erkennen sei, der zufällig zur selben Zeit die Anlage passierte. Dieser Mangel bestehe mindestens bei der Säule an der Ludwig-Mond-Straße. Aus Sicht von Stein muss die Stadt das bereits durch die Blitzer eingenommene Geld zurückzahlen.

Die für die Zulassung von Messtechnik zuständige Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig hält den stationären Betrieb der eigentlich mobilen Anlage nicht grundsätzlich für unzulässig. „Das ist zwar exotisch, aber es kann zugelassen werden“, sagt Dr. Frank Jäger von der PTB. Dies gelte aber nur, wenn beim Aufbau alle weiteren Vorgaben eingehalten werden. Einen toten Winkel dürfe es nicht geben.

Von Bastian Ludwig

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