Auch für sie gelte, dass sie wie andere Versammlungen 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung bei den Behörden angemeldet werden müssen, wie es in einer Pressemitteilung des Kreises nach einem Gespräch zwischen Landrat, Bürgermeistern und Polizei heißt. Man folge damit der aktuellen Rechtsprechung.
„Für uns schafft das Handlungssicherheit“, sagt Polizeisprecher Matthias Mänz. Gleichwohl könnten „Spaziergänge“ auch jetzt nicht sofort aufgelöst werden. Man werde die Teilnehmer auf die Auflagen hinweisen. Zudem müsse es einen Versammlungsleiter geben. „Bei null Kooperation kann die Veranstaltung aufgelöst werden“, sagt Mänz.
Die „Freien Bürger“, die zahlreiche Proteste gegen die Corona-Maßnahmen in der Region organisieren, rufen derweil zu weiteren „Spaziergängen“ auf. Mitorganisator Kolodziej erklärt: „Wenn der Staat nun sowohl Versammlungen als auch Spaziergänge mit aller Kraft bekämpft, ist das ein Armutszeugnis für eine immer totalitärer werdende Regierung. Niemand steuert diese Spaziergänge. Die Menschen mit unberechtigten Strafandrohungen einschüchtern zu wollen kann auch nach hinten losgehen und noch mehr Protest bewirken.“ (Matthias Lohr)
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