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Haft wegen Vergewaltigung - 40-Jähriger aus dem Kreis Kassel verurteilt

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Von: Manfred Schaake

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Kassel. Wegen Vergewaltigung seiner früheren Lebensgefährtin hat das Landgericht Kassel am Mittwoch einen 40 Jahre alten Mann aus dem Kreis Kassel zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Bei der Urteilsbegründung sprach der Vorsitzende der 4. Kammer und Präsident des Landgerichts, Albrecht Simon, von einem besonders schweren Fall der sexuellen Nötigung – Vergewaltigung.

Der Anwalt des Verurteilten, Klaus-Uwe Haake, kündigte Revision an. Darüber hat nunmehr der Bundesgerichtshof zu entscheiden.

Der 40-jährige vorbestrafte Mann war angeklagt, weil er aus Sicht der Staatsanwaltschaft im Mai 2009 seine frühere Partnerin in deren Wohnung zu sexuellen Handlungen gezwungen haben soll, unter anderem zum Oralverkehr. Das sah nun auch die vierköpfige Strafkammer so. Richter Simon schilderte alle Einzelheiten der Tat. Der heute 40-Jährige, der sechs Kinder von vier Frauen hat, hatte erklärt, bei dem Treffen damals sei es in einem Streitgespräch lediglich um das Sorgerecht des gemeinsamen Sohnes gegangen. Das aber nahm ihm das Gericht nicht ab.

Die Angaben der heute 31 Jahre alten Frau, deren Mutter damals bei der Polizei Anzeige erstattet hatte, sind nach Auffassung des Gerichts glaubwürdig. Die Frau sei nach der Tat „vollständig aufgelöst” gewesen und leide heute noch unter den Folgen. Es gebe kein Motiv, dass die Nebenklägerin den Angeklagten fälschlicherweise belaste. Auch aus einem psychiatrischen Gutachten ergebe sich die Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin. Fehler bei der Begutachtung seien nicht zu erkennen. Der Angeklagte hatte dagegen mehrfach seine Unschuld beteuert und war von der Schwester der Nebenklägerin entlastet worden.

Die Mutter des gemeinsamen Sohnes, um den sich der Vater kaum gekümmert habe, habe keinen Grund, den Angeklagten fälschlich zu belasten, sagte der Richter. Für den Angeklagten spreche, dass „die Tatintensität im unteren Rahmen” liege und er der Frau keine körperlichen Verletzungen zugefügt habe. Strafmildernd sei auch die ungewöhnlich lange Zeit des Verfahrens, das für den Angeklagten besonders belastend sei. Deshalb gelten laut Urteil vier Monate als bereits verbüßt.

Vorsitzender Simon räumte wegen der Länge des Verfahrens einen Verstoß gegen die Genfer Menschenrechtskonvention ein. 2011 war das zunächst beim Amtsgericht anhängige Verfahren von der überlasteten 5. Kammer (HNA berichtete) auf die 4. Kammer übergegangen. Danach sei es ohne Verzögerung ordnungsgemäß betrieben worden, sagte der Gerichtspräsident.

Der Anwalt des Verurteilten sieht „so viele Widersprüche, dass mein Mandant hätte freigesprochen werden müssen”. Haake hatte unter anderem die polizeiliche Vernehmung der Frau und das Gutachten kritisiert. Mit der„überlangen Verfahrensdauer” sei gegen fundamentale Rechte des Beschuldigten verstoßen worden.

Haake hatte zu Beginn der Verhandlung Anfang August kritisiert, dass die 5. Strafkammer hoffnungslos überlastet sei.

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