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Männer wegen Vergewaltigung, Raub und Drogenhandel verurteilt

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Kassel. Zwischen vier Jahren Gefängnis und Freispruch lagen vor dem Amtsgericht die Forderungen von Staatsanwalt und Verteidigung im Prozess gegen drei Angeklagte aus Kassel, Dresden und Homberg.

Richter Klaus Döll sah es als erwiesen an, dass die drei im Mai 2011 einen 25-Jährigen in Kassel mit einem Baseballschläger gequält und ihm einen Laptop geraubt haben. Es ging dabei laut Richter um Drogenschulden, denn der 25-Jährige war nach eigenen Angaben kokainabhängig und soll mit rund 10.000 Euro in der Kreide gestanden haben. Zwei der Angeklagten waren, daran zweifelte Döll nicht, seine Dealer.

Der Verlauf des Prozesses war - nicht nur, weil er sich seit September hinzog - ungewöhnlich. Zunächst waren die drei Männer im Alter zwischen 34 und 44 Jahren lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung angeklagt gewesen. Später wurden ihnen schwere sexuelle Nötigung sowie Raub vorgeworfen. Das führte dazu, dass die drei, die sich bis dahin auf freiem Fuß befanden, in Untersuchungshaft landeten.

Der 25-Jährige, der inzwischen unheilbar krank ist, hatte angegeben, das Trio habe ihm vor zwei Jahren einen Besuch abgestattet, ihn gebeten, Kaffee zu kochen, und ihm dann seinen Laptop abnehmen wollen. Als er protestierte, so seine Schilderung, sollen sie ihn auf das Sofa geworfen, ihm den Griff des Baseballschlägers rektal eingeführt und das Ganze fotografiert haben. Staatsanwalt Karl-Heinz Ernst erinnerte an eine Aussage des 25-Jährigen, der den Vorfall als „extrem erniedrigend“ beschrieben hatte. Der 37-jährige Angeklagte aus Dresden war in seinen Augen der Haupttäter, die anderen beiden dessen Helfer. Ernst forderte Haftstrafen zwischen drei und vier Jahren.

Nach der Ansicht von Verteidiger Enrico Knaak hätte der 25-Jährige wegen seiner Drogengeschäfte auf der Anklagebank sitzen müssen, zudem sei der sich gar nicht sicher gewesen, ob Knaaks Mandant, der 34-jährige Homberger, überhaupt dabei war. Deshalb forderte er Freispruch.

„Keinerlei objektive Anhaltspunkte“ konnte Uwe Mosig, der den 37-Jährigen verteidigte, erkennen. Er sah für den Dresdner ein eindeutiges Alibi: Der sei zum Tatzeitpunkt bei seiner Schwester gewesen. Dem 25-Jährigen unterstellte Mosig, gelogen zu haben. Auch Verteidiger Jens Waechtler stufte ihn mit Blick auf dessen Drogenkarriere als unglaubwürdig ein, er forderte für den 44-jährigen Angeklagten ebenfalls Freispruch.

Kein Zweifel an Täterschaft

Richter Klaus Döll hatte hingegen „keine Zweifel an der Täterschaft“ des Trios. Die Angaben des 25-Jährigen waren für Döll „nachvollziehbar und glaubhaft“: Es ging an jenem Tag eindeutig darum, Drogenschulden einzutreiben und dem 25-Jährigen „eine Lektion zu erteilen“. Das Urteil lautete deshalb: drei Jahre und acht Monate für den 37-Jährigen, zwei Jahre und neun Monate für den 44-Jährigen und zweieinhalb Jahre für den 34-Jährigen. (pas)

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