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Kasseler Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen für Polizisten

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Von: Thomas Stier

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Symbolbild der Justizia mit verbundenen Augen
Die Kasseler Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen für zwei Polizisten. © Symbolbild: Peter Steffen/dpa - Bildfunk

Im Berufungsverfahren gegen zwei Polizeibeamte aus Nordhessen, die im Februar 2019 im Rossmann-Markt im Fernbahnhof Wilhelmshöhe einen Einbrecher mit Fäusten und Teleskopschlagstock geschlagen haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft Haftstrafen gefordert.

Kassel - Für den 52-jährigen Beamten, der insgesamt 24 Mal auf die Beine des bereits am Boden liegenden Mannes einschlug, befand Ankläger Moritz Teschner eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten für angemessen. In erster Instanz war der gebürtige Kasseler, der seit 1986 beanstandungsfrei als Polizist arbeitet, vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden.

Sein 43-jähriger Kollege, der den Einbrecher mit sechs Faustschlägen in Nacken und Gesicht schwer verletzte, soll nach Einschätzung der Anklage zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt werden. Im ersten Verfahren, gegen dessen Urteil sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatten, war der Beamte – seit 2001 Polizeibeamter – freigesprochen worden.

Tatsächlich zeigen Videos von 14 Überwachungskameras eine Verfolgungsjagd in den halbdunklen Gängen zwischen den Regalen und wie der jüngere Beamte den Einbrecher zu Boden bringt und mit der Faust schlägt. Sekunden später kommt sein Kollege hinzu und schlägt mit dem Stock auf die Beine des Mannes ein. Auf den Filmen ist keinerlei Widerstandshandlung zu erkennen.

Staatsanwalt Teschner sprach in seinem Plädoyer von einer Gewaltanwendung, die das gebotene Maß deutlich überschritten habe.

Der 52-jährige Polizeibeamte hatte ausgesagt, er habe mit dem Schlagstock nur „Schmerzpunkte“ setzen wollen, um den unter Drogeneinfluss stehenden Mann zur Besinnung und zur Aufgabe zu bringen. Der Stockeinsatz habe sich im Rahmen der Regeln bewegt. Sein Verteidiger Löwenstein verwies darauf, dass der Einbrecher nach der Festnahme zwar eine Gesichtsfraktur, aber nur leichte Verletzungen an den Beinen davongetragen habe. Auch dies spreche dafür, dass die Schläge kontrolliert geführt worden seien.

Der 29-jährige Einbrecher aus Eschwege sagte gestern erneut als Zeuge aus. Er verbüßt derzeit eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für mehrere Straftaten, darunter Raub, Körperverletzung und Diebstahl; auch der Einbruch bei Rossmann floss in die Strafe ein.

Die Verhandlung wird am Freitag ab 9 Uhr in Saal E 119 mit den Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt. Dann wollen Richter Reichhardt und seine Schöffen auch das Urteil sprechen. (tom)

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