Vor 250 Jahren: Kaffee trinken war in Kassel strafbar - Knast drohte

Kassel. Es war das Thema an jeder Kasseler Kaffeetafel vor 250 Jahren: Landgraf Friedrich II stellte den Kaffeegenuss in seiner Landgrafschaft Hessen-Kassel unter Strafe.
Am 28. Januar 1766 ließ er an jeder Straßenecke seine neue „Verordnung gegen das allzu stark eingerissene Caffé-Trinken“ anschlagen.
Was der Landesherr als Akt der Fürsorge für seine Untertanen empfand, sorgte bei diesen für Widerstand. Zumal das Verbot nicht für die Obrigkeit galt. In der Verordnung drückte Friedrich II sein großes Missfallen gegenüber dem Kaffee-Missbrauch aus. Ein „landesverderbliches Unwesen“ werde getrieben und sorge für die „Schwächung der Gesundheit“ sowie „Entnervung und Verweichlichung“ der Bürger in seinen Landen.
Lexikonwissen:
Nachdem der Großvater von Friedrich II, Landgraf Karl, Anfang des 18. Jahrhunderts einen Sack ihm damals noch unbekannter Bohnen geschenkt bekommen hatte, hatte sich in Hessen-Kassel das Kaffeetrinken vom Adelsstand bald auch ins Bürgertum ausgebreitet. Viele Kaffeehäuser entstanden in Kassel.
Mit der Entwicklung zur Volksdroge wollte Friedrich II Schluss machen. Deshalb hatten alle Kaffeehändler und Ausschenker ihre Arbeit einzustellen. Ihr Kaffeegeschirr mussten die Bürger innerhalb von sechs Wochen verkaufen oder wegwerfen. Wer mit Kaffee erwischt wurde, dem drohte eine Geldstrafe von zehn Reichstalern oder gar eine zweiwöchige Gefängnisstrafe.
So genannte Kaffee-Riecher waren im Auftrag des Landgrafen unterwegs, um Sünder ausfindig zu machen. Weil der Kaffee besonders bei Frauen anklang fand, waren vor allem diese im Visier der Kaffee-Polizei. Die Denunzianten wurden belohnt, in dem sie einen Teil der Geldstrafe selbst behalten durften.
Böse Überraschungen beim Kaffeekränzchen hatten der Adel, wohlhabende Kaufleute und Offiziere in der Stadt Kassel allerdings nicht zu fürchten. Sie waren vom Verbot ausgenommen. Auch dafür hatte Friedrich II eine Erklärung parat: „Unsere gnädigste Intention ist vornehmlich dahin gerichtet“, so heißt es in der Verordnung, „daß dem in Städten von den Handwerksgesellen, Tagelöhnern und dem Gesinde mit vielem Zeitverlust betriebenen Unfuge des Caffétrinkens völlig abgeholfen werde.“ Nachdem die Verordnung des Landgrafen nicht die gewünscht Wirkung gezeigt hatte, verschärfte dieser in den folgenden Jahren noch mehrfach die Strafen für Kaffeetrinker. Zudem wurde die Bohne mit hohen Steuern belegt.
Die findigen Kasseler frönten dennoch weiter dem Koffein. Dabei bedienten sie sich einer List: Sie zogen des Sonntags über die Landesgrenze nach Spiekershausen. Dort gab es kein Kaffee-Verbot und so hatten sich dort für die Kaffeetouristen zahlreiche Kaffehäuser entwickelt. 1780 gab Friedrich II schließlich auf und verbannte den Kaffee nicht länger.