Neuer Prozess um blutige Beziehungstat am Jungfernkopf
Kassel. Der Prozess um das blutige Beziehungsdrama am Jungfernkopf muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil gegen den 56-jährigen Paketboten auf, der seine ehemalige Lebensgefährtin im Februar 2013 fast getötet hätte, und ordnete eine neuerliche Verhandlung an.
Das Kasseler Landgericht hatte den Angeklagten im Dezember zu neun Jahren Gefängnis verurteilt. Entgegen der ursprünglichen Anklage erkannte die Schwurgerichtskammer dabei nicht auf versuchten Mord, sondern nur auf versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Der Mann hatte im Februar 2013 seine Ex-
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Partnerin in der ehemals gemeinsamen Wohnung auf einen Kaffee besucht, wie er es oft tat.
Im Gehen begann er dann plötzlich seine brutale Attacke auf die Frau. Mit schwersten Verletzungen und hohem Blutverlust war die Kasselerin nur knapp dem Tod entronnen. Noch am selben Abend hatte der 55-Jährige versucht, sich selbst umzubringen und war schwer verletzt gerettet worden.
Das Urteil sei „nicht frei von Rechtsfehlern“, befand nun der BGH und gab damit dem Revisionsantrag statt, den Rechtsanwalt Bernd Pfläging als Vertreter des Opfers gestellt hatte. Nach Ansicht der Bundesrichter spricht einiges für einen versuchten Heimtückemord: Auch wenn der 56-Jährige in „affektiver Erregung“ spontan gehandelt habe, könne er die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Ex-Partnerin bewusst ausgenutzt haben. Der Mann soll die Frau völlig überraschend angegriffen, geschlagen, gewürgt und mit seinem Cuttermesser beinahe erstochen haben, nachdem er bei ihr eine Art Abschiedsbesuch gemacht hatte.
Fotos vom Tatort
Dem Angeklagten droht jetzt doch noch die lebenslange Haft. Allerdings zweifelte der BGH auch an der Einschätzung des Landgerichts, dass der 56-Jährige voll schuldfähig gewesen sei. Sollten sich diese Bedenken bestätigen, wäre die Höchststrafe zu mildern. Einen Prozesstermin gibt es noch nicht. (jft/kaj)