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Ortsbeirat will Trampelpfad zur Geile am Jungfernkopf erhalten

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Von: Katja Rudolph

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Darf ein Trampelpfad zum Geilebach am Jungfernkopf weiter genutzt werden? Dafür setzt sich nun der Ortsbeirat ein. Der Grundstückseigentümer hat eine Verpachtung des Bereichs angeboten.

Jungfernkopf – Ein Durchgang, der offiziell keiner mehr ist, beschäftigt den Jungfernkopf: Ein Trampelpfad am Bahndamm entlang bis zum Geilebach ist seit einiger Zeit für die Öffentlichkeit tabu. Denn der Weg, der seit Jahrzehnten von Spaziergängern und Gassigehern im Stadtteil genutzt wurde, verläuft über Privatgrund.

Der neue Eigentümer hat den Weg zwar nicht versperrt, aber mit Schildern das Betreten verboten. Nachdem die HNA berichtete, hat sich nun auch der Ortsbeirat des Themas angenommen. Er hat die Stadt Kassel aufgefordert, zu prüfen, ob sie das Teilstück des Wegs am Bahndamm pachten oder erwerben kann, um den Weg für die Öffentlichkeit zu erhalten.

In der jüngsten Sitzung berichtete das Anwohner-Ehepaar, dem das Grundstück gehört, von der aus ihrer Sicht unerträglichen Situation. Regelmäßig nutzten Menschen ihr Grundstück als Verbindung zum Geilebach. Menschen und Tiere hinterließen dabei Müll und Kot zurück. Auch Fahrer von Klein-Lkw parkten dort teilweise und verrichteten ihre Notdurft, so der Anwohner. Das Ehepaar würde eine Pacht des Weges durch die Stadt, die dann auch für Pflege und Haftung zuständig wäre, befürworten.

Auf Anfrage bei der Stadt Kassel teilte ein Sprecher mit, dass das Liegenschaftsamt nun prüfe, unter welchen Voraussetzungen die Wegeverbindung für die Öffentlichkeit erhalten werden kann.

Das Areal zwischen der Straße Am Rande und dem Geilebach gehörte früher zu einer Gärtnerei. Ab 2015 wurden dort mehrere Wohnhäuser gebaut. Deren Eigentümer teilen sich die nicht bebaubaren Randbereiche des Grundstücks. Das Nutzungsrecht für die Fläche entlang des Bahndamms, auf dem der Trampelpfad verläuft, hat der Eigentümer des angrenzenden Einfamilienhauses.

Er hatte im vergangenen September mit Schildern das Betreten des Grundstücks untersagt. Die Schilder wurden nach kurzer Zeit jedoch abgerissen und gestohlen. Der Weg ist weiterhin zugänglich, daneben steht lediglich ein einzelnes Zaunelement. Der Garten des Privatgrundstücks ist mit einer Hecke eingefasst, die vor dem Weg endet. Daher erkennen viele Passanten nicht, dass der Weg nicht öffentlich ist. (Katja Rudolph)

Offen, aber nicht öffentlich: Der Durchgang zum Geilebach ist weiterhin frei. Schilder des Eigentumers, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt, wurden gestohlen.
Offen, aber nicht öffentlich: Der Durchgang zum Geilebach ist weiterhin frei. Schilder des Eigentumers, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt, wurden gestohlen. © KATJA RUDOLPH

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