Neue Corona-Regeln in Kassel: Hier wird jetzt nochmal gelockert
Die Landesregierung nutzt ihren Spielraum für weitere Erleichterungen. Hessen entschärft mehrere der verbliebenen Corona-Regeln.
Wiesbaden - Hessen lockert abermals seine Corona-Regeln. Das kündigte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Donnerstag (29. April) in Wiesbaden an. Von den einst zahlreichen Pandemie-Schutzauflagen sind im Frühjahr 2022 ohnehin wenige verblieben. Jetzt will die Landesregierung aber auch beim zuvor streng reglementierten Schulbetrieb und der Quarantänezeit stärker auf Eigenverantwortung setzen.
Die bestehende Schutzverordnung wird um vier Wochen verlängert und angepasst. Die neuen Corona-Regeln gelten in Hessen ab Freitag (29. April) und laufen zunächst bis zum 26. Mai. Alle Änderungen im Überblick:
- Keine Testpflicht mehr an Schulen: Die Testpflicht in den hessischen Schulen wird aufgehoben. Stattdessen bekommen alle Schüler, Lehrer und das Schulpersonal wöchentlich zwei Antigen-Selbsttests, mit denen sie sich freiwillig zu Hause auf Corona testen können.
- Präsenzunterricht wieder (fast) unumgänglich: Grundsätzlich müssen alle Schüler wieder in die Schule kommen. Die Möglichkeit, Kinder voraussetzungslos vom Präsenzunterricht abzumelden, entfällt. Aber: Wer nachweisen kann, im Falle einer Infektion zu einer Risikogruppe (beispielsweise wegen Vorerkrankungen) zu gehören oder aus einem Risiko-Haushalt zu kommen, kann eine Präsenzbefreiung beantragen.
- Keine Einschränkungen mehr für bestimmte Unterrichtsarten: Ein neuer Hygieneplan tritt an den Schulen in Kraft, nach dem Sonderregelungen für den Pausen- oder Ganztagsbetrieb wegfallen. Der Unterricht in den Fächern Sport und Musik wie auch schulübergreifende Sportwettbewerbe finden wieder ohne Einschränkungen statt.
- Quarantänezeit verkürzt, Freitestung fällt weg: Nach den neuen Corona-Regeln in Hessen beträgt die Zeit der Quarantäne für Corona-Infizierte nur noch fünf Tage. Eine Freitestung ist nicht mehr notwendig. Die Landesregierung empfiehlt aber: Wenn Krankheitssymptome aufgetreten sind, sollte man die Isolation eigenverantwortlich fortsetzen, bis man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.
- Lockerere Quarantäne-Auflagen für Ungeimpfte: Ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv-getesteten Personen müssen nicht mehr in Quarantäne. Das Land Hessen empfiehlt Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen von Infizierten aber, mindestens fünf Tage ihre Kontakte zu reduzieren und sich täglich auf Corona zu testen.
- Medizinpersonal darf nach fünf Tagen wieder arbeiten: Infiziertes medizinisches Personal darf künftig seine Tätigkeit frühestes am fünften Tag nach dem Beginn der Isolation mit einer Freitestung wiederaufnehmen. Das negative Testergebnis muss dem Gesundheitsamt vorliegen.
Neue Corona-Regeln in Hessen: „Pandemie ist noch nicht vorbei“
„Die Pandemie ist noch nicht vorbei, das ist uns bewusst“, sagte Hessens Ministerpräsident Bouffier am Donnerstag (29. April) zu den gelockerten Corona-Regeln. Es sei jedoch wegen der aktuellen Lage verantwortbar, einen weiteren Schritt in Richtung Normalität zu gehen. Ein Wegweiser in der Corona-Pandemie sei die Situation in den hessischen Krankenhäusern.

Es gebe aber weiter weniger Menschen, die mit einem schweren Verlauf ins Krankenhaus müssen und dort intensivmedizinisch behandelt werden. Daher habe sich die Landesregierung entschlossen, die Quarantäneregeln zu vereinfachen. Die Lockerungen für den Schulbetrieb begründete Bouffier mit dem dort „ebenfalls überschaubaren Infektionsgeschehen“.
Corona-Regeln in Hessen: Seit Anfang April kaum noch Auflagen
Zur Erinnerung: Anfang April fielen in Hessen mit einem Schlag beinahe alle Corona-Regeln weg. Es blieb nur noch der sogenannte „Basisschutz“. Von diesen Basisschutzregeln sind mit den jüngsten Änderungen noch folgende übrig:
- Eine Maskenpflicht in Arztpraxen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, im Pflege- und Rettungsdienst, in ÖPNV (Bus und Bahn) sowie in Sammelunterkünften (beispielsweise Flüchtlingsheime).
- Eine Testpflicht für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Sammelunterkünften. Ausnahmen sind ggf. möglich. Bei Corona-Ausbrüchen in Pflegeheimen kann das Gesundheitsamt Testungen anordnen.
Angesichts der lockeren Corona-Regeln mahnte Bouffier die Hessen zu mehr Eigenverantwortung: „Wir haben inzwischen ein großes Stück Freiheit und Normalität zurückgewonnen. Bleiben Sie trotzdem weiter besonnen und vorsichtig, insbesondere dann, wenn Sie auf Gruppen treffen, die besonders gefährdet sind.“ (red/ag/dpa)