Liegt die Liste der Ortsbeiräte vor, werde sie durch die Ämter geprüft und gegebenenfalls in die offiziellen Leinenpflichtzonen aufgenommen, erklärt Nicole Rustemeier vom Ordnungsamt. Darüber könnten sich Hundehalter über die Internetseite der Stadt im Amtsblatt informieren. Aber die Zonen seien ja ausgeschildert. Eine Zuwiderhandlung könne mit Bußgeld ab 25 Euro geahndet werden. Den Auftakt machte jetzt der Vordere Westen.
Die Mehrheit der Ortsbeiratsmitglieder wollte am liebsten den gesamten Stadtteil unter Leinenzwang stellen. Da musste Ortsvorsteher Steffen Müller (Grüne) erst mal bremsen und erklären: Blaupause und bindende Grundlage für Kassel ist die Hessische „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“. Kommunen könnten diese ergänzen und Ausnahmen formulieren.
Das Besondere, so Müller: In Hessen wie in sieben weiteren Ländern gelte eine Anleinpflicht nur dort, wo sie ausgewiesen ist. In den übrigen acht Bundesländern ist es umgekehrt: Anleinpflicht überall, außer in Bereichen, wo Hunde frei laufen dürfen.
Die Stadtteilvertreter im Westen haben das Prinzip verstanden: Sie schlagen vor, nicht nur Motzberg, Huttenplatz und Beckett-Anlage neu zu Leinenpflichtzonen zu erklären, sondern auch gleich die Goethe- und die Friedrich-Ebert-Straße dazu.
Aufgrund der städtischen Regelung entsprechend der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden, wonach in Kassel generell keine Anleinpflicht für Hunde gilt, kann es passieren, dass man in der Stadt einem Hund begegnet, der ohne Leine läuft. Und zwar ganz legal. Auch herrscht in hessischen Wäldern keine Leinenpflicht. Allerdings dürfen Hunde nicht das Wild gefährden oder gar jagen. Denn ist Wild bedroht, ist ein Jäger im Extremfall berechtigt, auf einen Hund zu schießen.
Kassel ist aber weit davon entfernt, ein uneingeschränktes Freilauf-Paradies zu sein. Vielmehr ist die Liste der Grünanlagen, Parks und anderen Flächen, wo Vierbeiner an der Leine geführt werden müssen, lang.
Und sie wird jetzt nach der Abfrage der Ortsbeiräte zur Überarbeitung der Kasseler Regelung noch einmal länger. Auf Schulgeländen, Friedhöfen und in den staatlichen Gartenanlagen Karlsaue und Bergpark sind frei laufende Hunde ohnehin verboten. Laut Stadt Kassel können Verstöße gegen die Regelungen nach der Fuldaauen-Verordnung, der Straßenordnung sowie der städtischen und hessischen Hundeverordnung mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Es gibt seit Längerem in einigen Stadtteilen Bestrebungen, eingezäunte Auslaufflächen für Hunde einzurichten, wo sich die Tiere sicher frei bewegen können. Diese Bemühungen – etwa vom Ortsbeirat Wolfsanger – waren zuletzt vom Rathaus abgeblockt worden. Ein Kommunalpolitiker, der sich für spezielle Hunde-Auslaufflächen einsetzt, ist der CDU-Stadtverordnete Holger Augustin. Er habe dafür gesorgt, dass das Anliegen auch im Jamaika-Koalitionsvertrag Thema ist. Augustin: „Ich würde mich dafür stark machen.“ (Christina Hein)