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Noch keine Lösung für Radfahren in der Kasseler Karlsaue

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Von: Matthias Lohr

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Eine Radfahrerin in der Karlsaue vor der Orangerie in Kassel.
Hier darf weiterhin nicht gefahren werden: Eine Radfahrerin in der Karlsaue vor der Orangerie. Museumslandschaft Hessen Kassel und Stadt wollen eine Querung auf Höhe der Kunsthochschule möglich machen, sehen nach eineinhalb Jahren Verhandlungen jedoch keine Lösung. © Andreas Fischer

Die Entscheidung, dass es keine legale Querung für Radfahrer durch die Karlsaue gibt, stößt auf viel Kritik. Es gibt eine Petition für eine Lösung. Nun widerspricht auch das Ministerium der MHK.

Kassel – Die Entscheidung der Museumslandschaft Hessen Kassel (MHK) und der Stadt, dass es vorerst keine legale Querung für Radfahrer durch die Karlsaue gibt, stößt weiter auf viel Kritik. In der HNA äußern viele Kasseler ihren Unmut in Leserbriefen. Eine Petition des ADFC „für eine legale Fahrradquerung durch die Kasseler Karlsaue“ haben knapp 1700 Menschen unterzeichnet.

Nun bedauert auch der Welterbeverein, dass die Verhandlungen zwischen MHK und Stadt nach eineinhalb Jahren gescheitert sind. Anders als im Bergpark, wo Radfahrer ständig das Verbot missachteten, sei auf den „teilweise breiten Wegen“ der Karlsaue „eine Lösung für eine Querung wünschenswert“, wie es in einer Pressemitteilung des Vereins heißt. Der jetzige Stand sei mehr als unbefriedigend. Zuvor hatte schon der Grünen-Oberbürgermeisterkandidat Sven Schoeller gesagt, es müsse einen Kompromiss geben.

Doch dieser sei in Kassel nicht herbeizuführen, wie MHK-Direktor Martin Eberle und der Leiter des städtischen Straßenverkehrsamts, Georg Förster, gegenüber der HNA erklären. „Wir hätten uns eine Querung sehr gut vorstellen können“, sagt Eberle. Die Gespräche mit der Stadt seien sehr vertrauensvoll gewesen. In denen ging es nicht um eine grundsätzliche Freigabe, sondern um eine Route, die Südstadt und Auedamm auf Höhe der Kunsthochschule verbinden würde. Die könnte mit Bodenmarkierungen ausgezeichnet werden. Doch die besondere rechtliche Situation in Hessen mache eine Lösung laut MHK und Stadt derzeit unmöglich.

Die Verantwortlichen der MHK, die ab Mai Hessen Kassel Heritage heißt, haben sich auch anderswo umgeschaut, etwa in Berlin und Brandenburg, wo die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) das Radfahren in Parks vor einigen Jahren auf manchen Routen freigegeben hat – zum Beispiel im Park Sanssouci. Man habe Radfahren auf ausgewählten Strecken offensiv gestattet, heißt es auf Anfrage bei der SPSG. „Grundsätzlich haben aber überall Fußgänger Vorrang“, sagt ein Sprecher. Mit dem ADFC sei man im Austausch, um Kompromisse zwischen den Interessen der Radfahrer und denen des Denkmalschutzes zu finden.

In Kassel hatten MHK und Stadt zuletzt auf die spezielle rechtliche Situation verwiesen. Der besondere Status der Wege in der Aue, die zwar öffentlich begehbar seien, aber trotzdem einen privatrechtlichen Raum darstellten und zudem zu einem Gartendenkmal gehörten, „würde zu einem für beide Seiten derzeit nicht praktikablen Vertrags-, Beschilderungs- und Kontrollbedarf führen“, hieß es in einer Mitteilung der Stadt.

Straßenverkehrsamts-Chef Förster erläutert das Dilemma so: Nur wenn Straßenverkehrsschilder aufgestellt seien, könne das Ordnungsamt der Stadt die Verkehrsüberwachung übernehmen und stichprobenartig kontrollieren. „So entzieht sich die Situation in der Karlsaue jedoch dem Verkehrs- und Ordnungsrecht“, sagt Förster. Ein privater Sicherheitsdienst wie Protex dürfe in der Karlsaue derzeit weder Personalien aufnehmen noch Bußgelder verhängen.

Zunächst hieß es, es könne keine Lösung geben. Nun erklärt Eberle: „Wir streben nach wie vor eine Einigung mit der Stadt an. Die Gespräche sind für uns nicht beendet.“ Gegebenenfalls müssten die Gespräche mit der Stadt auf einer anderen Ebene weitergeführt werden. Zudem war aus dem Schloss zu vernehmen, das Hessische Denkmalschutzgesetz müsse dafür geändert werden.

Im Ministerium für Wissenschaft und Kunst in Wiesbaden sieht man das anders. Man sei zuversichtlich, dass MHK und Stadt eine Lösung für Radfahrer finden werden, teilt ein Sprecher mit: „Ein Vertrag mit der Stadt Kassel von 1970 enthält dafür klare Vereinbarungen, die rechtlich nach wie vor gültig sind.“ Eine landesgesetzliche Lösung hält man daher in Wiesbaden für unnötig. Zudem teilt der Sprecher mit: „In anderen Parks des Landes gibt es keine vergleichbaren Probleme.“

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