Kassel. Auf die rechtlich umstrittenen Blitzer im Stadtgebiet reagieren nun das Regierungspräsidium Kassel (RP) und die Stadt: Ab sofort werden keine Bußgeldbescheide mehr verschickt, die auf Messungen dieser Anlagen zurückgehen.
Erst wenn die vom RP mit einem Gutachten beauftragte Polizeiakademie ihre Untersuchung vorlege, werde neu entschieden, teilte Reinhard Otto vom RP auf Anfrage mit. „Wir wollen Rechtssicherheit, ob wir die Messungen verwenden können“, sagte Otto. Er rechnet damit, dass es zwei Monate dauern kann, bis ein gerichtsfestes Gutachten vorliegt. Für die Prüfung habe das RP weitere Unterlagen zu den fünf Blitzerstandorten bei der Stadt angefordert.
Eine Richterin des Amtsgerichts Kassel hatte die Debatte ins Rollen gebracht, als sie das Messverfahren der im Frühjahr aufgestellten Anlagen kürzlich als unzulässig beurteilte.
Auch die Stadt schickt derzeit keine Ordnungswidrigkeits-Bescheide mehr an geblitzte Autofahrer. Sie ist bei geringfügigen Geschwindigkeits-Überschreitungen zuständig, die mit bis zu 35 Euro Verwarngeld geahndet werden. Erst ab 35 Euro oder wenn ein Autofahrer das von der Stadt geforderte Verwarngeld nicht zahlt, ist das RP am Zug.
Bis das Ergebnis des Gutachtens vorliegt, werde man die Bescheide sammeln, teilte Rathaussprecher Hans-Jürgen Schweinsberg mit. Sollte das Gutachten nicht innerhalb von drei Monaten vorliegen, werde man die Bescheide kurzfristig an die Betroffenen versenden. Denn sonst würden die Forderungen der Stadt verjähren.
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Andernfalls könnte man der Stadt möglicherweise vorwerfen, dass sie auf Einnahmen verzichte und Verkehrssünder ungleich behandele, sagte Schweinsberg. Bereits gezahltes Verwarngeld wird die Stadt nicht zurückzahlen, hatte Ordnungsdezernent Jürgen Kaiser (SPD) zuletzt gesagt. Wer zahle, gestehe automatisch die Schuld ein.
Von Bastian Ludwig und Katja Rudolph
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