Nach dem Entwurf wird es für den Fall, dass eine Heizung kaputtgeht und nicht mehr repariert werden kann, Sonderregeln geben. So sollen etwa Hauseigentümer, die älter als 80 Jahre sind, die 65-Prozent-Vorgabe nicht einhalten müssen. Für den Heizungsaustausch werden zudem weitere Übergangsfristen und Fördermöglichkeiten angekündigt.
(Andreas Hermann)