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Kasseler Neonazi Bernd T. baut militanten Zirkel auf - Erneute Verhandlung am Landgericht

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Von: Daniel Göbel

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Will Schüler für eine neue Gruppe rekrutieren: Der Neonazi Bernd Tödter. Unser Bild zeigt ihn während einer Gerichtsverhandlung.
Will Schüler für eine neue Gruppe rekrutieren: Der Neonazi Bernd T. Unser Bild zeigt ihn während einer Gerichtsverhandlung. © Zeichnung: Reinckens

Lange war es ruhig um den Neonazi und verurteilten Totschläger Bernd T.. Jetzt schart er wieder Gleichgesinnte um sich und seit Dienstag steht er wieder vor Gericht.

Update am 06.11.2019 um 16.48 Uhr - Eigentlich ging es gestern vor dem Landgericht nur um eine kleine, banale Knastgeschichte, wie sie im Mikrokosmos eines Männer-Gefängnisses wohl ständig passiert. An Bedeutung gewinnt sie durch den Namen des Angeklagten: Bernd T., einstmals führendes Mitglied der Kasseler Neonazi-Szene. 

Der war vom Amtsgericht Kassel Ende Januar wegen falscher Verdächtigung und Anstiftung  zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à zwei Euro verurteilt worden. Sowohl Bernd T. als auch die Staatsanwaltschaft, die vier Monate Haft gefordert hatte, legten Berufung ein, die gestern vor der 7. Strafkammer verhandelt wurde.

Bernd T. hatte seiner schwangeren Freundin mehrfach in den Bauch getreten

Die Straftat in der JVA I ereignete sich Anfang 2017, als Bernd T. dort eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung verbüßte. Er hatte seine schwangere Freundin mehrfach in den Bauch getreten, nachdem die ihn halb nackt mit einer Minderjährigen erwischt hatte. Geladen waren als Zeugen ausschließlich ehemalige Gefangene. 

Bernd T. hatte schon im Gefängnis versucht, Gleichgesinnte um sich zu versammeln

Weil einige nicht kamen, zogen sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung ihre Berufung zurück, das Urteil des Amtsgerichts ist damit rechtskräftig. Aus den Aussagen von sechs Ex-Knackis konnte man zumindest erahnen, was sich abgespielt hat: Bernd T. habe es wegen seiner rechtsextrem motivierter Taten – oft auch gegen Ausländer – nicht leicht gehabt in einem Knast, in dem 80 Prozent der Gefangenen Ausländer seien, sagte einer der Zeugen. Also habe er versucht, wieder eine Gruppe Rechtsextremer zu organisieren und um sich zu scharen. 

Dabei fiel ihm ein Mitgefangener wohl als besonders geeignet ins Auge: G., ein Hüne von über zwei Metern, geschätzte 150 Kilo schwer, davon reichlich Muskeln. Doch der wollte sich den Rechten um Bernd T. nicht anschließen. Körperlich war gegen den Riesen G. wohl nichts zu machen, neben ihm sieht selbst der bullige Neonazis zart gebaut aus. Also behauptete T. in Schreiben an die Staatsanwaltschaft, der Mitgefangene habe im Knast das Gerücht verbreitet, er, T., sei ein Kinderschänder.

Mitgefangener von Bernd T. wegen Falschaussage verurteilt

Um den Vorwurf zu belegen, überredete er einen Mitgefangenen zur Aussage, diese Behauptung ebenfalls aus G.’s Mund gehört zu haben. Für seine Falschaussage war der Mann, der als Zeuge aussagte, ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, Bernd T. habe den Mitgefangenen für die Falschaussage mit Tabak bestochen. Dazu stellt die Redaktion klar, dass der Mitgefangene vor Gericht ausgesagt hat, dass er bei seinem Haftantritt von Bernd T. unter anderem mit Tabak versorgt worden sei. Deswegen habe er sich verpflichtet gefühlt, für T. später eine falsche Aussage zu machen. Nach dieser Falschaussage habe er von T. keine Zuwendung in Form von Tabak erhalten.

In einem weiteren Schreiben an die Staatsanwaltschaft zeigte T. im September 2017 G. wider besseres Wissen wegen Diebstahls, Betruges, Unterschlagung und Untreue an. Diesmal veranlasste er zwei Mitgefangene, die unwahren Behauptungen zu bestätigen. Nach Entlassung aus der Haft Ende Juni war Bernd T., der in Kassel die jetzt verbotene Neonazi-Vereinigung „Sturm 18“ gegründet hatte, in seine Heimatstadt Bad Segeberg zurückgekehrt.

In seiner Heimatstadt Bad Segeberg will T. Ableger der Rassisten-Vereinigung „Aryan Circle“ aufbauen

Nach Informationen unserer Zeitung versucht er dort, einen deutschen Ableger der amerikanischen Rassisten-Vereinigung „Aryan Circle“ (Arischer Zirkel) aufzubauen.

Erstmeldung vom 04.11.2019 - Lange war es ruhig um den Kasseler neonazi: Nun meldet sich der 44-Jährige aus seiner Heimatstadt Bad Segeberg (Schleswig-Holstein) zurück. Von Bad Segeberg aus versucht der mehrfach vorbestrafte Neonazi, einen deutschen Ableger der militanten, rassistischen US-Vereinigung „Aryan Circle“ (Arischer Zirkel) aufzubauen. 

Das belegen Recherchen der antifaschistischen Plattform Exif sowie T.s Aktivitäten in Sozialen Netzwerken. Zudem sind Polizei und Sicherheitsbehörden alarmiert, da die Gruppe bereits durch erste Straftaten aufgefallen ist.

Unter Angabe seiner Mobilnummer und E-Mail-Adresse wirbt T. auf Facebook bei einstigen Mitgliedern der heute verbotenen Gruppierung „Sturm 18“ um Unterstützung für die neue Kameradschaft. T. hatte gemeinsam mit Stanley Roeske „Sturm 18“ im Jahr 2002 in Kassel gegründet, wo er ein Jahr zuvor hingezogen war.

Neue Kameradschaft direkte Antwort auf das Sturm-18-Verbot

Die neue Kameradschaft ist offenbar eine direkte Antwort auf das seit 2015 bestehende Sturm-18-Verbot. So schrieb er auf Facebook bereits 16 Tage nach seiner Haftentlassung in einer Rundmail an seinen alten Bekanntenkreis: „Hallo Kamerad/in, wie du sicherlich mitbekommen haben wirst, wurde der Sturm 18 e.V. am 27.10.2015 vom hessischen Innenminister für verboten* erklärt. Das jedoch die dahinter stehenden Personen deshalb nicht gebrochen sind/wurden ist jedem klar. (...) Wie ein Phönix aus der Asche sind wir auferstanden und treiben unser (Un)wesen jetzt unter der Fahne des international tätigen Aryan Circle.“ 

Wer Interesse habe, solle eine SMS oder E-Mail schreiben. Dann würde man im ersten Schritt einer „Kontaktgruppe“ hinzugefügt werden. Im zweiten Schritt würde eine Einladung zu „Liederabenden in Kassel“ folgen.

Neonazi-Kameradschaft ins Vereinsregister eingetragen
Im Jahr 2014 wurde die Neonazi-Kameradschaft "Strum 18" in Kassel ins Vereinsregister eingetragen - seit 2015 ist die Gruppierung verboten. © Uwe Zucchi /dpa

Als Logo nutzt die Gruppe den Wotansknoten – ein germanisches Symbol, bestehend aus drei ineinander verschlungenen Dreiecken. Das Logo hat T. auf Shirts drucken lassen, in denen die Gruppe ihre Stärke demonstrieren will.

Gerade aus der Haft entlassen, scharrt Bernd T. wieder Gleichgesinnte um sich

„Herr T. begann sehr schnell nach seiner Haftentlassung, eine Gruppe von etwa 15 Gleichgesinnten um sich zu scharen“, sagt Sandra Mühlberger, Sprecherin der Polizeidirektion Bad Segeberg, im Gespräch mit unserer Zeitung. Die neue Gruppe sei im Stadtbild aufgefallen, weshalb die Polizei ihre Präsenz verstärkt habe. „Von der Gruppe wurden auch bereits Straftaten verübt, auf die ich aber aus Ermittlungsgründen nicht weiter eingehen kann“, so Mühlberger. 

Die Polizeisprecherin bestätigte aber einen Fall in Sülfeld im Kreis Segeberg. Dort demonstrierten kürzlich rund 800 Menschen unter dem Motto „Sülfeld ist bunt – wir sind mehr“. Vorangegangen war der Kundgebung ein Übergriff der Neonazis vor Ort. Demnach sind Mitte Oktober eine Frau und ein Mann von einem 23-jährigen Mann aus der Neonaziszene attackiert worden, als sie Aufkleber mit der Aufschrift „Aryan Circle“ entfernen wollten. Zudem soll die Bernd T.-Truppe die Teilnehmer des Klimastreiks am 27. September in Bad Segeberg fotografiert haben, berichteten die „Lübecker Nachrichten“.

T. spricht gezielt Jugendliche auf Schulhöfen an

Gezielt spricht T. vor allem Jugendliche und junge Erwachsene auf Schulhöfen an. Das habe so weit geführt, dass er an der örtlichen Berufsschule Hausverbot bekommen hat und die Polizei dieses laut Mühlberger bereits „mehrfach durchsetzen musste“.

Die Schulleiter in Bad Segeberg sollen mittlerweile vom Bildungsministerium eine Anweisung erhalten haben, wie sie sich Bernd T. gegenüber verhalten sollen, wenn er auf dem Schulgelände auftaucht. Der gewaltbereite Skinhead solle nicht direkt angesprochen werden, die Schulen sollten lieber gleich die Polizei rufen.

Das Bildungsministerium in Schleswig-Holstein wollte eine direkte Warnung vor der Person T. nicht bestätigen. Es habe sich um eine allgemeine Information gehandelt, wie man sich verhalten solle, wenn Neonazis auf dem Schulhof auftauchten, so ein Ministeriumssprecher. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Aktivitäten T.s im Blick, wie die Behörde auf Anfrage mitteilte. Weiter wollte sich ein Sprecher dazu nicht äußern.

Die rechtsextreme Karriere von Bernd T. begann Anfang der 90er-Jahre

Bernd T. hatte Ende der 90er-Jahre maßgeblichen Anteil am Aufbau der „Kameradschaft Nordmark“ in Bad Segeberg. Die Gruppe zettelte Schlägereien an und demolierte Autos. 1993 prügelte T. mit einem Mittäter einen Obdachlosen zu Tode und wurde dafür zu einer Haftstrafe verurteilt. 

Zusätzlich betätigte sich T. als Musiker und Homepage-Betreiber der Seite sturm18.de. Er führte seit 2002 die „Kameradschaft NordHessen“ sowie den „Sturm 18 e.V.“ an. Im Februar 2000 fand die Polizei ein Waffenarsenal in seiner Wohnung: Übungs- und Manövermunition, Leuchtspurmunition, scharfe Gewehr- und Pistolenmunition, Schreckschuss-Waffen und ein panzerbrechendes Geschoss. T. griff 2006 eine kurdische Familie an und wurde dafür zu 18 Monaten Haft verurteilt. 

Wegen Bedrohung und Beleidigung einer Frau, deren minderjährige Tochter unter den Einfluss Bernd T.s geraten war, kam er im Herbst 2011 erneut wegen Beleidigung für zehn Monate ins Gefängnis. Nachdem er im Februar 2014 eine zweijährige Haftstrafe verbüßt hatte, kam er bereits im Juli 2014 erneut in Untersuchungshaft. Angeklagt wurde T. wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen. 

Außerdem soll er zwei Frauen seiner Neonazigruppe beauftragt haben, eine 16-Jährige zu misshandeln. Im Mai 2016 wurde er zu zweieinhalb Jahren Haft* wegen Nötigung und schwerer Körperverletzung verurteilt. Gemeinsam mit drei Frauen und zwei Männern hatte er mehrere Personen schwer misshandelt, welche der Kameradschaft Sturm 18 nicht beitreten, beziehungsweise austreten wollten.

Von Daniel Göbel

Nach eingestelltem Verfahren: „Die Rechte“ kündigt mehr Aktivität im Schwalm-Eder-Kreis* an.

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