Kassel. Der Blick vom Herkules über die Stadt und das Feuerwerk auf der Wiese vor Schloss Wilhelmshöhe sind für viele Menschen Tradition in der Silvesternacht. In diesem Jahr finden die Feiern zum ersten Mal im Weltkulturerbe statt.
„Eigentlich ändert sich dadurch nichts, wir bitten einfach nur um Rücksichtnahme“, sagt Lena Pralle, die Sprecherin der Museumslandschaft Hessen Kassel (MHK) Deshalb ist es wie in den vergangenen Jahren verboten, Feuerwerkskörper in Nähe der historischen Gebäude im Bergpark Wilhelmshöhe zu entzünden.
Das teilen die Museumslandschaft Hessen Kassel (MHK) und die Polizei in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit.
Seit vier Jahren arbeiten die MHK und die Polizei zusammen, um zu verhindern, dass es zu ärgerlichen und gefährlichen Vorfällen kommt. Die hatte es immer wieder gegeben. Für die Beseitigung von Müll und Sachschäden mussten bis zu 20 000 Euro aufgewendet werden.
Durch die Polizeipräsenz am Schloss und Herkules habe sich das ganz erheblich gebessert. „Auch dieses Jahr haben wir Vertrauen in die Vernunft der Feiernden und gehen davon aus, dass Schäden ausbleiben“, sagt Henning Hinn, der Leiter des zuständigen Polizeireviers Süd-West.
Ein Schwerpunkt für die Ordnungskräfte ist die Regelung des Verkehrs am Herkules. Um den Besuchern am Silvesterabend eine sichere An- und Abreise zu ermöglichen, werden Polizei und Sicherheitskräfte ab der Zufahrt „Ehlener Kreuz“ die Verkehrsteilnehmer einweisen. Sobald die Parkplätze und die Parkmöglichkeiten im Bereich des Herkules erschöpft sind, wird die Kreisstraße 6 am Ehlener Kreuz für Fahrzeuge gesperrt werden, um so die Rettungswege frei zu halten.
Die Tulpenallee durch den Bergpark ist in Höhe des schlosshotels weiterhin gesperrt. Die Pflasterarbeiten sind zwar abgeschlossen, der Mörtel muss aber noch aushärten. (tos)
Hintergrund: Verkauf von Raketen
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern beginnt in diesem Jahr am Samstag, 28. Dezember. Dann darf Kleinfeuerwerk der Kategorie 2 (früher: Klasse II) bis einschließlich Dienstag, 31. Dezember, 14 Uhr, verkauft werden, teilt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg mit. Feuerwerksartikel der Kategorie 2 dürfen nur an über 18-Jährige verkauft werden. Kleinstfeuerwerk der Kategorie 1 (früher: Klasse I) darf der Einzelhandel das ganze Jahr über an Kunden abgeben, die älter als zwölf Jahre sind. (tos)