Homeoffice-Boom befördert Problem – Trotz Corona-Pandemie bleibt Direktvertrieb erlaubt
Trotz Corona keine Handhabe gegen Haustürgeschäfte
Firmen dürfen trotz der Corona-Pandemie an ihrem Haustürgeschäft festhalten. Es gebe kein Gesetz, das die grundgesetzlich geschützte Gewerbefreiheit aufgrund der Pandemie verbiete, teilt ein Stadtsprecher auf HNA-Anfrage mit.
Kassel - Insofern habe die Stadt keine Handhabe. Nach unserer jüngsten Berichterstattung über Haustürgeschäfte der Telekom hatten sich viele Leser gefragt, ob der unangekündigte Besuch von Vertretern in diesen Zeiten überhaupt erlaubt ist.
Die Verbraucherzentrale Hessen verweist auf die Landes-Corona-Verordnungen. In diesen seien zwar die Haustürgeschäfte nicht per se verboten, allerdings müssten sich auch die Vertreter an die Kontaktvorschriften halten.
„Hält sich ein Verkäufer an der Tür nicht daran, kann ich ihn natürlich darauf hinweisen und gegebenenfalls beim Ordnungsamt anschwärzen, wenn ich das unbedingt möchte. Am besten ist aber sicherlich, sich erst gar nicht auf Verhandlungen und Gespräche an der Tür einzulassen und den Klingenden abzuwimmeln“, so Rechtsanwalt Peter Lassek von der Verbraucherzentrale.
Bei der Verbraucherzentrale seien bereits viele Fälle gemeldet worden, in denen sich insbesondere Mitarbeiter von Telekommunikationsunternehmen mit Nachdruck Zutritt zu Wohnungen verschafft hätten. Dabei stellten sich Mitarbeiter auch gerne mal als Techniker vor, so Lassek. Auch ein Kasseler Architekt hatte ein solches Vorgehen kürzlich beim unangekündigten Besuch eines Telekom-Vertriebsmitarbeiters erlebt (HNA berichtete).
Derzeit befördere der Homeoffice-Boom den Direktvertrieb und somit auch das Risiko, Opfer von dubiosen Haustürgeschäften zu werden. „Dass viele Verbraucher wegen der Corona-Pandemie zu Hause sind, weiß natürlich auch der Direktvertrieb, der mit teilweise unseriösen Methoden auf Kundenfang geht. Das reicht von langfristigen Internet-, Telefon- und Stromverträgen bis zur Abzocke mit angeblich hochwertigen Büchern“, sagt Lassek.
Oftmals würden Vertreter ohne Maske und ohne Einhaltung von Mindestabstand agieren. Im Gespräch würden Tarife geändert, Zusatzleistungen gebucht oder der Anbieter gewechselt. Gelockt werde mit dem Argument: „Schneller, besser, billiger“, was sich nach Prüfung der Vertragsangebote oftmals anders darstelle.
Anwalt Lassek verweist auf das 14-tägige Widerrufsrecht, das der Gesetzgeber bei Haustürgeschäften eingeräumt habe. Damit solle der Überrumpelungssituation an der Tür Rechnung getragen werden.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Hessen müssen ungewollte Vertragsabschlüsse, insbesondere an der Haustür, unterbunden werden. Dabei sei der Gesetzgeber gefragt. (Bastian Ludwig)