Söhrewald. Die evangelische Kirchengemeinde Eiterhagen-Wattenbach erhält für die Bauunterhaltung ihres Gemeindehauses keine Zuschüsse oder Beihilfen mehr. Das hat die Kreissynode des Kirchenkreises Kaufungen auf Vorschlag des Synodalausschusses kürzlich beschlossen.
„Auch wenn größere Reparaturen am Gebäude fällig werden, wird kein Geld mehr fließen“, sagte Pfarrer Ernst List. Er habe während der Kreissynode zum Ausdruck gebracht, dass die Kirchengemeinde diese Kürzungen kritisch sehe, teilte der Seelsorger der HNA mit.
Das Fachwerkhaus „Alte Schule“ an der Konrad-Wenzel-Straße stammt aus dem Jahr 1537. Es steht unter Denkmalschutz. Das Gebäude hat sich abgesenkt, deshalb müssen neue Grundbalken eingezogen werden, sagte der Pfarrer. Und weiter: Mittelfristig sind Reparaturen im Treppenhaus und an der Fassade fällig.
„Das kann man uns doch nicht allein überlassen“, sagt Sabine Harz, stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstands. Die Rentnerin kritisiert, dass der Kirchenkreis „recht willkürliche Festlegungen“ nach Gemeinde- und Gebäudegröße getroffen habe, ohne auf die individuelle Situation zu schauen.
Das Gemeindehaus in Eiterhagen sei der kulturelle Treffpunkt in Eiterhagen und „ein Garant dafür, dass viele jüngere Menschen und Familien der Gemeinde erhalten bleiben“. Die Kürzungen des Kirchenkreises, so Sabine Harz, stellen somit auch die jahrelang erfolgreiche ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit der Kirchengemeinde ins Abseits.
Verkauf abgelehnt
Ein Verkauf des täglich von Gruppen aller Generationen genutzten Gebäudes, wie es das Landeskirchenamt Gemeinden empfiehlt, die die laufende Unterhaltung ihrer Gemeindehäuser nicht mehr bewältigen können, kommt für Pfarrer List aufgrund der guten Auslastung des Gemeindehauses nicht in Betracht.
Das Leben in der Gemeinde habe sich ohnehin längst vom Gottesdienst in die vielen anderen Aktivitäten verlagert, sagt Ernst List.
Der Kirchenvorstand denkt jetzt über einen Unterhaltungsfonds oder die Gründung einer Stiftung für das Gemeindehaus nach, an denen sich Bürger der Gemeinde mit Geldspenden beteiligen können.
Der Zuschuss in Höhe von 2094,29 Euro für die Heizungs- und Bewirtschaftungskosten der Gemeindehäuser bleibt der Kirchengemeinde erhalten. Außerdem kann die Kirchengemeinde Geld einsetzen, das ihr aus einer Erbschaft eines in die Vereinigten Staaten ausgewanderten Bürgers zufließen. (ppw)