Kaufungen. Der Bundesrechnungshof hat offenbar größere Bedenken bezüglich der vom Land vorgelegten Trassenplanung der A 44 bei Kaufungen als bisher bekannt. Der Rechnungshof stelle „eine ortsferne Trassenführung insgesamt infrage“, teilte das hessische Verkehrsministeriums der HNA jetzt auf Nachfrage mit.
Bisher war nur öffentlich geworden, dass die Berliner Rechnungsprüfer es ablehnen, dass neben der geplanten Autobahn 44 die bestehende B 7 erhalten bleibt. Was die Bedenken des Rechnungshofs für die Linienführung der A 44 im unteren Lossetal bedeuten, ist unklar. Auch Monate nach Beginn der Prüfung der Planung durch das Bundesverkehrsministerium gibt es keine Entscheidung über die Trassenführung der A 44 im Lossetal.
Man warte immer noch auf die Stellungnahme des Rechnungshofs, teilte die Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums, Petra Bethge, mit. „Erst nachdem sich daraus ergebende Fragen geklärt sind“, werde Berlin über die vom Land Hessen erstellte Planung entscheiden und seinen „Gesehen-Vermerk“ erteilen. Wann das der Fall sein wird, ist offen. Im Anschluss soll die Planung öffentlich vorgestellt und das Planfeststellungsverfahren gestartet werden.
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Um die Wartezeit zu nutzen, lässt das Wiesbadener Verkehrsministerium seine Straßenbehörde Hessen Mobil derzeit Planungsalternativen prüfen. So werde untersucht, inwiefern die A 7-Anschlussstelle Kassel-Ost erhalten werden kann, teilte Harms mit. Dies haben die Stadt Kassel und die Gemeinden Kaufungen und Niestetal mit Hinweis auf eine befürchtete Verkehrszunahme in den Wohngebieten mit Nachdruck gefordert. Die Planer haben demgegenüber den Umbau der Anschlussstelle Kassel-Ost zu einem Autobahndreieck vorgesehen, dabei würde die Anschlussstelle Kassel-Ost wegfallen.
Auch die Herabstufung der B 7 und die vom Landkreis Kassel angebotene Übernahme der Straße wird laut Pressesprecher Harms geprüft. Damit stünde die B 7 als Ausweichstrecke zur Verfügung, der Umleitungsverkehr einer gesperrten A 44 müsste nicht durch Kaufungen und Helsa fließen. „Die Prüfungen sind umfangreich und noch nicht abgeschlossen“, meinte Harms.
Der Lärmschutz hänge von der noch ausstehenden Entscheidung zur Trassenführung ab. „Der für eine ortsferne Trassenführung geplante Lärmschutz stellt sicher, dass zur Einhaltung der Lärmgrenzwerte über die aktiven Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände und -wälle hinaus kein zusätzlicher passiver Lärmschutz für die nördlich der Trasse gelegene Wohnbebauung erforderlich wird“, so Harms.
Wenn die ortsferne Planung bestätigt werde, könne – wie von Kaufungen gefordert – auch der Trinkwasserbrunnen Kohlenstraße erhalten bleiben.