Kreis Kassel. Im Haushaltsstreit zwischen dem Kreis Kassel und dem Land Hessen ist die zweite Runde ans Land gegangen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) erklärte es am Donnerstag für rechtens, dass das Kasseler Regierungspräsidium den Landkreis 2010 zu einer Erhöhung der Kreis- und Schulumlage verdonnert hatte.
Zu einem tieferen Griff in die Säckel der 29 kreisangehörigen Städte und Gemeinden also. Nach der Anordnung von Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke (CDU) hatten die Kommunen statt der bisherigen 55 Prozent ihrer Einnahmen nunmehr 58 Prozent an den Landkreis abführen müssen. Das für 2010 vorgesehene Minus im Kreisetat von 34 Millionen Euro sollte damit um 6,7 Millionen Euro reduziert werden. Ähnliche Aufforderungen waren damals auch an andere hessische Landkreise gegangen.
Doch nur der Kasseler Kreistag lehnte es ab, die finanziell ebenfalls klammen Kommunen stärker zur Kasse zu bitten. Daraufhin hatte das Regierungspräsidium den geforderten Beschluss stellvertretend für den Kreis selbst gefasst – im Wege der sogenannten Ersatzvornahme.
Berufungsverhandlung
Dagegen war der Landkreis vor Gericht gezogen und hatte vor einem Jahr in erster Instanz recht bekommen: Das Kasseler Verwaltungsgericht sah in der Zwangsmaßnahme einen unzulässigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Dieses Urteil wurde nun in der Berufungsverhandlung vom VGH gekippt: Der Senat erhob keinerlei Bedenken gegen das Vorgehen des Landes.
Der Kreis sei gesetzlich verpflichtet, den Haushalt per Kreisumlage auszugleichen, wenn die sonstigen Einnahmen dafür nicht ausreichen, befand der Senat. Tue er das nicht, könne die Aufsichtsbehörde einschreiten – und da sei die ergangene kommunalrechtliche Anweisung das beste, weil mildeste Mittel. Wäre der Haushalt insgesamt beanstandet worden, hätte der Kreis keinen ordnungsgemäß verabschiedeten Etat gehabt. „Dies hätte zu noch größeren Nachteilen geführt.“
Warum die Umlage auf genau 58 Prozent anzuheben war, erklärten die Kasseler Richter allerdings nicht. Denn die gesetzliche Vorgabe, auf die sich der Senat in seiner Entscheidung berief, blieb auch danach unerfüllt. Durch die Erhöhung wurde das Defizit des Landkreises lediglich um rund ein Fünftel verringert – für einen ausgeglichenen Etat wäre hingegen eine Steigerung auf stolze 70 Prozent nötig gewesen. Die Revision gegen das Urteil ließ der VGH nicht zu. Wenn der Landkreis nicht klein beigeben will, muss er jetzt erst einmal die Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht beantragen.
Von Joachim F. Tornau