Linke kritisiert Abschiebung eines jungen Kurden in Kassel

Die von der Ausländerbehörde Kassel am Montag vollzogene Abschiebung eines 19-jährigen Kurden stößt auf Kritik.
Kassel – Wie die Kasseler Linke berichtete, sei Mustafa Kal während eines Termins bei der Ausländerbehörde festgenommen worden, bei dem es eigentlich um die Verlängerung seines Aufenthaltstitels in Form einer Duldung gegangen sei.
Mustafa Kal sei aus der Türkei geflohen und habe in Deutschland politisches Asyl beantragt. Er sei Auszubildender zum Bäcker im zweiten Lehrjahr, teilte die Linke weiter mit. Montagnachmittag habe er sich am Frankfurter Flughafen befunden, um ausgeflogen zu werden.
„Immer wieder wurden in der Vergangenheit Kurdinnen und Kurden in die Türkei abgeschoben, obwohl ihnen dort Diskriminierung bis hin zu politischer Verfolgung droht“, kritisierte Lukas Buchholz im Namen einer Unterstützungsgruppe gegen Abschiebung. Dass Kurden in der Türkei einer Ungleichbehandlung bis Verfolgung ausgesetzt seien, werde in Deutschland oft nicht als Fluchtgrund anerkannt. Das stehe im Widerspruch zum humanistischen Anspruch des Innenministeriums unter Nancy Faeser (SPD).
Kritik übt auch Linken-Landtagsabgeordneter Torsten Felstehausen (Kaufungen). „Wie kann es sein, dass diejenigen, die sich sonst immer über den Fachkräftemangel beklagen, Menschen in Ausbildung abschieben?“ Der innenpolitische Fraktionssprecher bezeichnete es als „besonders perfide“, dass Mustafa Kal während eines Termins in der Ausländerbehörde festgenommen worden sei.
„Dieser Vorgang ist mehr als skandalös. Wenn Geflüchtete Angst haben müssen, festgenommen zu werden, wenn sie ihre Behördentermine wahrnehmen, untergräbt dies das Vertrauen in den Rechtsstaat.“ Felstehausen forderte den hessischen Innenminister Peter Beuth (CDU) auf, diese Praxis zu beenden.
Zu der umstrittenen Abschiebung eines 19-jährigen Kurden, der am Montag in der Kasseler Ausländerbehörde festgenommen und zum Frankfurter Flughafen gebracht worden war, hat das Regierungspräsidium Kassel Stellung bezogen. Nach seinen Angaben handelt es sich bei dem Betroffenen um einen türkischen Staatsbürger, der im August 2021 in die Bundesrepublik eingereist war und bereits seit September 2022 „vollziehbar ausreisepflichtig ist“.
Die Aufnahme einer Ausbildung im November 2022 sei der Ausländerbehörde erst in diesem Jahr angezeigt worden. „Zu diesem Zeitpunkt waren seitens der Zentralen Ausländerbehörde des RP Kassel bereits Maßnahmen für das Abschiebeverfahren eingeleitet worden“, sagte ein RP-Sprecher. „Eine Ausbildungsduldung konnte daher nicht mehr erteilt werden.“
Wie das RP weiter mitteilt, sieht das Aufenthaltsgesetz vor, „dass einer Ausbildungsduldung entgegensteht, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung eingeleitet wurden“. Grundsätzlich gilt laut RP: Die zuständige Ausländerbehörde ist – in Umsetzung des Bundesrechts – gesetzlich dazu verpflichtet, die Ausreisepflicht im Wege der Abschiebung zu vollstrecken, wenn ein Ausländer vollziehbar ausreisepflichtig ist, seiner Ausreisepflicht nicht freiwillig nachkommt und kein Abschiebungshindernis vorliegt.“
Die Behörde entscheide auf Basis der gesetzlichen Grundlagen. Der Entscheidung liege „eine sorgfältige und sensible Prüfung jedes Einzelfalls zugrunde“. (Andreas Hermann)